Presse in Oldenburg

 

Die Fa. Boston Consult hat zunächst Wünsche für eine bessere finanzielle Situation aufgeschrieben. Dort, wo das Gutachten konkret wird, lässt es analytische Mängel erkennen oder formuliert sozial völlig inakzeptabele Forderungen. Die Verweildauer im Krankenhaus soll so verkürzt werden, dass sie den Vorgaben der Krankenkassen (DRGs) entspricht. Überschreitet die Verweildauer die in den Fallpauschalen genannten Zeiten, können diese Zeiten nicht abgerechnet werden. Das Gutachten zeigt nicht auf, welche Prozesse wie zu zu optimieren sind, um dieses Ziel zu erreichen. Gegenwärtig hat das Krankenhaus zu wenig Personal, was dazu führt , dass die notwendigen Behandlungsschritte wie Diagnose, OP-Vorbereitung und Operation nicht richtig zeitlich abgestimmt organisiert werden können. Es kommt so zu vermeidbaren Wartezeiten, die die Verweildauer erhöhen.

Der Gutachter schlägt in einer „zweiten Welle“ eine „Personaldimensinierung“ vor und hat auf Nachfrage angegeben, dass er damit Personalreduzierung meint. Das ist genau der falsche Weg. In einer für die Beschäftigten angespannten Lage kann man nicht noch zusätzliche Arbeitsverdichtungen fordern.

Der Gutachter geht davon aus, dass das Krankenhaus 15 Mio. Euro im Jahr für Investitionen „erwirtschaften“ soll. Damit entlässt er das Land aus seiner Verantwortung. Die laufenden Kosten eines Krankenhauses werden über die Krankenkassen finanziert. Für Investitionen ist das Land zuständig. Wenn fehlende Investitionsmittel des Landes im Krankenhaus „erwirtschaftet“ werden sollen, dann kann das nur zu Lasten der Patientinnen und Patienten oder des Personals gehen. Das ist der falsche Weg.

Für angebliche Ansprüche eines mit Auflösungsvertrag ausgeschiedenen Chefarztes, gegen den die Staatsanwaltschaft zu Recht wegen Abrechnungsbetrung ermittelt, braucht man keine Rückstellungen in die Bilanz aufzunehmen.

Die einzelnen Schritte zur finanziellen Sanierung des Klinikums sollten vom Verwaltungsrat gemeinsam mit dem Personal und seinem Betriebsrat erarbeitet werden. Das vorliegende externe Gutachten ist dafür nur ein Material, was man einbeziehen, in einzelnen Punkten aber auch verwerfen kann, mehr nicht.

Die Führungsstruktur des Krankenhauses ist in § 6 der Satzung des Klinikums geregelt. Danach besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Das Aufsichtsorgan ist der Verwaltungsrat, der über den Rat der Stadt demokratisch legitimiert ist. Ob der Vorstand, der gegenwärtig aus einer Person besteht, erweitert wird oder die Strukturen so geändert werden, dass zur Unterstützung des Vorstandes ein Beratungsgremium geschaffen oder eine andere Lösung gefunden wird, ist noch in der Beratung.

Hans-Henning Adler

Fraktionsvorsitzender