Presse in Oldenburg

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Stellungnahme zur Vorlage 19/0843 der Verwaltung

- Prüfauftrag zur Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft

  1. In dem Bericht der Verwaltung steht auf Seite 2 der Satz:

„Bei einer Förderung von Stadt und Land war es in der Vergangenheit privaten Investoren möglich, Wohnraum zu einem Mietpreis von rund 6,00 EUR kalt je qm anzubieten.“

Mit diesem Satz soll offenbar der Eindruck erweckt werden, wir bräuchten keine weiteren Förderinstrumente, weil die vorhandenen schon ausreichen. Das ist aber fraglich.

In der Vorlage rechnet die Stadt mit 2,50 €/qm Wohnfläche Förderbetrag im Monat. Wenn man mit der Verwaltung davon ausgeht, dass 500 Sozialwohnungen gebraucht werden (wahrscheinlich sind es mehr – dazu unten unter 3.) und diese mit 60 qm Wohnfläche berechnet werden müssen (S.3), dann ergibt dies rechnerisch ein notwendiges Fördervolumen von 900.000 EUR jährlich, bei dem von der Stadt angenommenen Förderzeitraum von 10 Jahren wären dies 9 Mio. EUR.

Im aktuellen Haushaltsentwurf der Verwaltung für 2020 sind übrigens nur 500.00 EUR ausgewiesen, womit etwa die Hälfte des von der Verwaltung berechneten Bedarfs abgedeckt wäre.

 

Antrag Gruppe Die Linke / Piratenpartei für VA und die Ratssitzung am 28.10.2019

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Krogmann,

 

für den VA und die Ratssitzung am 28.10.2019 beantragt die Gruppe LINKE / Piraten den Tagesordnungspunkt:

 

Resolution: Solidarität mit der jüdischen Gemeinde in Oldenburg - Gegen Antisemitismus in unserer Stadt Oldenburg

 

aufzunehmen.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt beantragt die Gruppe folgende Resolution zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Oldenburg erklärt seine Solidarität mit der jüdischen Gemeinde in Oldenburg. Der Rat wendet sich gegen jede Form von Antijudaismus und Antisemitismus. Wir sehen die jüdische Gemeinde als integralen Bestandteil der städtischen Gemeinschaft in Oldenburg; sie gehört zu uns. Wer sich gegen Jüdinnen und Juden in Oldenburg wendet, wendet sich gegen uns alle und hat unseren entschiedenen Widerspruch zu erwarten. Der schlimme terroristische Anschlag von Halle zeigt die Notwendigkeit, die Sicherheit der jüdischen Gemeinde bestmöglich zu garantieren.

A.

Das Eisenbahnbundesamt geht im Planfeststellungsbeschluss I davon aus, dass die zu erwartende Zugzahl bei 39 Güterzügen liegt. Diese Zahl wird dann mit der plangegebenen Vorbelastung verglichen, die mit 50 Zügen angenommen wird. Auf der Grundlage dieser Zahlen wird jegliche Abwägung der Alternativen-Prüfung schlicht verweigert. Das Eisenbahnbundesamt beruft sich darauf, dass Auswirkungen des Verkehrs unterhalb der plangegebenen Vorbelastung nicht in die Abwägung eingestellt werden müssen (Seite 81 wörtlich: „Nur unter der Voraussetzung, dass sich eine vorhandene Konfliktlage in Folge des Planvorhabens gegenüber der plangegebenen Vorbelastung verschärft, besteht der notwendige Zurechnungszusammenhang, der es erforderlich macht, den Konflikt mit der Planung in den Blick zu nehmen und angemessen zu bewältigen.“ (Seite 81)

 

Die Berechnung des zukünftigen Verkehrs bezogen auf 2030 hat deshalb entscheidende Bedeutung für die Frage, was die Bürgerinnen und Bürger hinnehmen müssen. Anders ausgedrückt: Würden die angegebenen Zahlen des Eisenbahnbundesamtes richtig sein, wären mögliche Einwendungen und die Wahrnehmung von Bürgerrechten im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren maßgeblich verkürzt.

Presseerklärung: 29.08.19

 

Oberbürgermeister Krogmann vertritt die Meinung, dass die Stadt beim Lärmschutz etwas verlieren könne, wenn die Stadt gegen den Planfeststellungsbeschluss klage. Dieses Argument träfe aber nur dann zu, wenn von den über 10.000 Betroffenen kein einziger klagen würde. Erst dann würde sich dieses Problem (Spatz in der Hand oder Taube auf dem Dach) stellen. Es ist aber davon auszugehen, dass es neben der Stadt zahlreiche Betroffene geben wird, die ohnehin klagen. Sobald nur einer mit einer Anfechtungsklage erfolgreich ist, müsste die Bahn dann neu planen.

 

Für die Stadt stellt sich deshalb nur die Frage, ob sie diese Klagenden mit einer eigenen Anfechtungsklage politisch und juristisch unterstützen will. Darüber wird der Rat am 30.09.19 entscheiden.

 

Außerdem würde der bislang erreichte Lärmschutz überhaupt nicht in Frage gestellt werden können, wenn es gelingt die neu aufgestellte Prognose über die angeblich auf die Hälfte verringerten Zugzahlen erfolgreich zu erschüttern.

 

Hans-Henning Adler

Fraktionsvorsitzender