Presse in Oldenburg

In der Nds. Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 02.04.2020 ist in § 3 Ziff. 7 g geregelt, dass der Verkauf in Bau- und Gartenmärkten gestatet ist. Gleichzeitig regelt § 9 S.1 : „Auf Wochenmärkten sind nur Verkaufsstände für Lebensmitteln erlaubt.“

 

Dies bedeutet, dass Pflanzen und Blumen, Waren, die traditionell auf den Wochenmärkten angeboten werden, dort nicht verkauft werden dürfen. Dies ist ein Ungleichbehandlung der Marktbeschicker gegenüber den Baumarkt-Konzernen und großen Gartenmärkten, für die es keinen sachlichen Grund gibt. Damit wird den Gartencentern und Baumärkten - gerade zu Ostern - ein unzulässiger Wettbewerbsvorteil verschafft.

 

Eine Ansammlung von mehreren Menschen, die natürlich weitestgehend zu vermeiden ist, kann es im Baumarkt oder Gartencenter ebenso geben wie auf dem Wochenmarkt.

 

Noch kann diese offensichtliche Fehlentscheidung korrigiert werden. Die hier vorgenommene Benachteiligung der Wochenmärkte ist deshalb sofort durch Änderung der Verordnung aufzuheben.

 

Hans-Henning Adler

Mitglied des Landesvorstandes Niedersachsen der LINKEN

Presseerklärung

 

Erklärung des Robert-Koch-Institutes holt die Reaktion der VWG auf die Beschwerden bezüglich der Fahrgastzahlen ein. Die Gruppe Die Linke/Piraten fühlt sich bestätigt.

 

Der Präsident des Robert Koch-Instituts Lothar Wieler  fordert mehr Platz in öffentlichen Verkehrsmitteln. "Es ist sehr wichtig, dass die Menschen auch da Abstand halten können", erklärte er. Taktungen sollten falls möglich erhöht und zusätzliche Waggons an Züge und S-Bahnen gehängt werden. Manche Verkehrsbetriebe hätten aufgrund der Ausgangsbeschränkungen ihre Fahrpläne zusammengekürzt.

 

Quelle Spiegel-online 03.04.2020

 

Die Gruppe Die Linke/Piraten hatten dies schon am 27.03.20 intern angesprochen.

 

Bisher ist unsere Gruppe auch die einzige, die entsprechend reagiert hat.

Müssen erst Menschen durch das unverantwortliche Verhalten der VWG erkranken, bevor reagiert wird?

 

Ratsherr Jan-Martin Meyer

Mitglied in Verkehrsausschuss

 

 

Presseerklärung Gruppe Die Linke/Piratenpartei

 

 

Einkommensschwache und Obdachlose von Krise besonders hart getroffen

 

Die Corona-Krise trifft nicht alle Menschen gleich, sondern sozial benachteiligte Menschen sind besonders hart betroffen, insbesondere Obdachlose, einkommensschwache Menschen, Menschen mit geringer Rente und Menschen mit Transfereinkommen. Unsere Befürchtung ist, dass die Krise zuerst die sozial Benachteiligten besonders hart trifft und dann schrittweise nach oben wirksam wird. Wenn wir nicht die Ärmsten verstärkt in den Blick nehmen und ihre Versorgung sicherstellen, besteht im Übrigen die Gefahr, dass Menschen aus dieser Gruppe notwendige Sicherungen außer acht lassen und damit auch andere gefährden. Daher besteht aus Sicht der Gruppe Die Linke/Piratenpartei hier besonderer Handlungsbedarf.

 

Viele Angebote, auf die die sozial Benachteiligten materiell angewiesen sind, gibt es derzeit gar nicht oder nur eingeschränkt, so dass die Versorgung dieser Menschen besonders gefährdet ist. Im Tagesaufenthalt Ehnernstraße findet nur noch eine begrenzte Vergabe von Essensmarken statt, der Betrieb der Bahnhofsmission ist stark eingeschränkt und bietet kein Essen mehr an, die Ausgabestelle der Tafel ist geschlossen. Dankenswerterweise werden ältere und kranke Menschen weiterhin durch die Tafel beliefert, Obdachlose können sich in der Bahnhofsmission zumindest aufhalten und haben im Tagesaufenthalt die Möglichkeit zu essen und zu duschen. Dieses wichtige, aber ausgedünnte Angebot reicht über einen längeren Zeitraum nicht aus. Die große ehrenamtliche Hilfsbereitschaft vieler engagierter Oldenburgerinnen und Oldenburger ist nicht hoch genug einzuschätzen; doch dies ersetzt nicht die Verantwortung der Stadt Oldenburg.

Presseerklärung: 30.03.20

 

Auch wenn die Busse in der Zeit der Corona-Krise weitgehend wenig besetzt sind, bedeutet das noch lange nicht, dass in Zeiten des Berufsverkehrs ein dichtes Sitzen im Bus hingenommen werden kann. Wenn die VWG wegen des geringeren Fahrgastaufkommens ihre Fahrten reduziert, muss sie um so mehr in den speziellen Zeiten des Berufsverkehrs ausreichende Zahl von Bussen bereit stellen, in denen die Fahrgäste Mindestabstände einhalten und Berufspendler sicher befördert werden können. Wirtschaftliche Erwägungen müssen im Interesse der Gesundheit eindeutig zurückstehen.

 

Die Äußerung von Herrn Morell Predoehl von der VWG, wonach in den Bussen Mindestabstände „nicht zwingend“ eingehalten werden müssen, ist unverantwortlich. Auch sein Hinweis darauf, dass man doch notfalls einen späteren Bus nehmen könne, ist nicht nachvollziehbar. Soll die Krankenschwester auf ihrem Weg zum Krankenhaus verspätet kommen oder soll sie sich schon mal infizieren, bevor sie das Krankenhaus betritt?

 

Hans-Henning Adler                                  Jan-Martin Meyer

Gruppenvorsitzender                                 Mitglied des Verkehrsausschusses