Presse in Oldenburg

Presseerklärung: 30.03.20

 

Auch wenn die Busse in der Zeit der Corona-Krise weitgehend wenig besetzt sind, bedeutet das noch lange nicht, dass in Zeiten des Berufsverkehrs ein dichtes Sitzen im Bus hingenommen werden kann. Wenn die VWG wegen des geringeren Fahrgastaufkommens ihre Fahrten reduziert, muss sie um so mehr in den speziellen Zeiten des Berufsverkehrs ausreichende Zahl von Bussen bereit stellen, in denen die Fahrgäste Mindestabstände einhalten und Berufspendler sicher befördert werden können. Wirtschaftliche Erwägungen müssen im Interesse der Gesundheit eindeutig zurückstehen.

 

Die Äußerung von Herrn Morell Predoehl von der VWG, wonach in den Bussen Mindestabstände „nicht zwingend“ eingehalten werden müssen, ist unverantwortlich. Auch sein Hinweis darauf, dass man doch notfalls einen späteren Bus nehmen könne, ist nicht nachvollziehbar. Soll die Krankenschwester auf ihrem Weg zum Krankenhaus verspätet kommen oder soll sie sich schon mal infizieren, bevor sie das Krankenhaus betritt?

 

Hans-Henning Adler                                  Jan-Martin Meyer

Gruppenvorsitzender                                 Mitglied des Verkehrsausschusses

 

 

Sehr geehrter Herr Kiefer,

 

Ihr Artikel in der NWZ von heute "Fallen wichtige Entscheidungen ohne Öffentlichkeit?" gibt den Diskussionsstand m.E. nicht ganz richtig wieder. Der OB hat in einer e-mail an die Fraktionsvorsitzenden auf die Möglichkeit hingewiesen, im Rat durch Beschluss Kompetenzen an den VA zu übertragen und auf zwei dazugehörige Schreiben des Innenministeriums verwiesen. Ich hatte dem auf der Telefonkonferenz am 27.03.20 entschieden widersprochen.

 

Auch CDU und Grüne wollten auf dieses Verfahren nicht eingehen. Dieser Weg,  auf den das Nds. Innenministerium aber auch nur als Möglichkeit hingewiesen hatte, wurde deshalb in Oldenburg nicht weiterverfolgt.

 

Sie haben in Ihrem Artikel geschrieben, dass das Innenministerium plane weitreichende Befugnisse auf den VA zu übertragen. Das würde gar nicht gehen. Das könnte nur der Rat selber tun, was ich für falsch hielte,  oder der Landtag müsste eine Änderung der Kommunalverfassung beschließen.

 

Ich selber habe in einer e-mail von gestern an die Kreisverbände der LINKEN hierzu auch als Landesvorstandsmitglied  kritisch Stellung genommen. (siehe unten)

Mit freundlichem Gruß

H.H. Adler

Presseerklärung

 

Als Vorsitzender des Betriebsausschusses AWB unterstütze ich den Abfallwirtschaftsbetrieb ausdrücklich in seiner Entscheidung, dem Infektionsschutz an der Wertstoffannahmestelle Neuenwege und der Gesundheit der AWB-Mitarbeiter Priorität einzuräumen. Den öffentliche Vorstoß der CDU (vgl. NWZ vom 26.03.2020) kritisiere ich: Es gilt jetzt, keine öffentliche Stimmung zu machen, sondern in enger Abstimmung mit der Betriebsleitung des AWB eine gute Lösung zu finden. Klar muss sein: In der derzeitigen Notsituation hat die Annahme von Gartenabfällen keine Priorität; es besteht in Oldenburg kein Gartenabfall-Notstand; wichtig ist vielmehr, dass die AWB-Belegschaft gesund bleibt und die Rest- und Biomüllentsorgung weiterhin zuverlässig durchführen kann, sonst hätten wir wirklich ein Problem: Gerade in Zeiten des Infektionsschutzes und der Gewichtigkeit der Einhaltung von Hygienestandards ist es wichtig, dass die Mülltonnen regelmäßig geleert werden. Es besteht gleichwohl kein Zweifel daran, dass der AWB in den nächsten Tagen in der Abwägung der Interessen eine gute Lösung für alle Oldenburgerinnen und Oldenburger finden wird.

 

Jonas Christopher Höpken

Vorsitzender des Betriebsausschusses AWB Ratsherr Gruppe Die Linke/Piratenpartei

 

„Hallo Fahrrad“-Aktion ist ein künstlich geschaffener Anlass

 

Die Gruppe Die Linke/Piratenpartei fordert die Oldenburger Stadtverwaltung auf, den beantragten verkaufsoffenen Sonntag am 29. März (vgl. NWZ vom 1.2.2020) nicht zu genehmigen. Die Aktion „Hallo Fahrrad“ als Begründung des Antrages für die Sonntagsöffnung ist eindeutig ein künstlich geschaffener Anlass, der eine Genehmigung nicht rechtfertigt. Dies ist nach der neuen Gesetzeslage nur dann der Fall, wenn der besondere Anlass auch ohne die Öffnung der Geschäfte stattfinden und zusätzliche Menschen in die Stadt ziehen würde - zum Beispiel beim Kramermarkt, der zahlreiche Menschen nach Oldenburg lockt, so dass der Wunsch nach einer Öffnung der Geschäfte dann zwar auch kritisch zu sehen, aber eher nachzuvollziehen ist. Bei „Hallo Fahrrad“ ist es genau umgekehrt: Diese Aktion soll nur stattfinden, um einen Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntag künstlich herbeizuführen. Dies unterläuft den Willen des Gesetzgebers; daher wäre eine Genehmigung durch die Stadtverwaltung rechtswidrig.

 

Politisch lehnen wir eine Ausweitung von Sonntagsarbeit generell ab. Durch das Grundgesetz ist der Sonntag als „Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ geschützt. Der Sonntag unterbricht den Alltag und schafft Raum für die Entfaltung des Menschen jenseits von Leistung und Konsum. Ausnahmen davon müssen gut begründet sein, zum Beispiel der zweifellos auch am Sonntag notwendige Dienst in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Reiner Kommerz dagegen sollte am Sonntag nicht gefördert werden. Wir bedauern die schrittweise Aufweichung des Sonntagsschutzes seit den 90er Jahren und begrüßen daher die grundgesetzlich gebotene Präzisierung der Bestimmungen durch den Landesgesetzgeber. Dies muss jetzt Konsequenzen auch für Oldenburg haben. So ist beispielsweise auch der Grünkohlsonntag am 1. November ein künstlich geschaffener Anlass, der mit der Oldenburger Grünkohlfahrts-Tradition nichts zu tun hat.

 

Jonas Christopher Höpken

Ratsherr Gruppe Die Linke/Piratenpartei