Presse in Oldenburg

Presseerklärung: 29.08.19

 

Oberbürgermeister Krogmann vertritt die Meinung, dass die Stadt beim Lärmschutz etwas verlieren könne, wenn die Stadt gegen den Planfeststellungsbeschluss klage. Dieses Argument träfe aber nur dann zu, wenn von den über 10.000 Betroffenen kein einziger klagen würde. Erst dann würde sich dieses Problem (Spatz in der Hand oder Taube auf dem Dach) stellen. Es ist aber davon auszugehen, dass es neben der Stadt zahlreiche Betroffene geben wird, die ohnehin klagen. Sobald nur einer mit einer Anfechtungsklage erfolgreich ist, müsste die Bahn dann neu planen.

 

Für die Stadt stellt sich deshalb nur die Frage, ob sie diese Klagenden mit einer eigenen Anfechtungsklage politisch und juristisch unterstützen will. Darüber wird der Rat am 30.09.19 entscheiden.

 

Außerdem würde der bislang erreichte Lärmschutz überhaupt nicht in Frage gestellt werden können, wenn es gelingt die neu aufgestellte Prognose über die angeblich auf die Hälfte verringerten Zugzahlen erfolgreich zu erschüttern.

 

Hans-Henning Adler

Fraktionsvorsitzender