Presse in Oldenburg

Presseerklärung:                                                                           03.06.19

 

Der Niedersächsische Landtag hat nach Empfehlung des Petitionsausschusses auf seiner Sitzung am 15.05.2019 die Petition der Gruppe DIE LINKE/Piratenpartei zur Möglichkeit des Verkaufs städtischer Grundstücke unter Wert mit der Auflage an den Käufer preisgünstigen Wohnraum für 6 Euro pro qm zu schaffen, positiv behandelt und beschlossen, die Petition an die Landesregierung als „Material“ zu überweisen (Anlage).

 

Ein Antrag der Gruppe hierzu im Stadtrat war zuvor mit der Begründung abgelehnt worden, § 125 NKommVerfG ließe das nicht zu.

 

Das sieht jetzt anders aus, weil die Landesregierung in ihrer Stellungnahme zu der daraufhin eingereichten Petition jetzt zugestanden hat, dass ein besonderes öffentliches Interesse angenommen werden kann, wenn ein Unternehmen mit der Durchführung von Aufgaben im sozialen Wohnungsbau nach der DAWI-Richtlinie betraut wird. Damit ist über den Ausnahmetatbestand im § 125 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes ein Weg geöffnet worden, Grundstücke mit sozial motivierten Auflagen unter Wert zu verkaufen.

Presseerklärung Gruppe Die Linke/Piratenpartei, 14.05.2019

Die Stadt muss als Bauherr für öffentlichen Wohnungsbau auftreten Wir erinnern den Oberbürgermeister an seinen Auftrag durch den Rat

 

In erster Linie auf den privaten Wohnungsbau zu setzen (vgl. NWZ vom 13.05.2019), ist der falsche Weg, um den eklatanten Mangel an bezahlbarem Wohnraum wirksam zu bekämpfen. Zwar ist es durchaus ein richtiger Schritt, auch für den privaten Wohnungsbau auf nichtstädtischen Grundstücken die Sozialquote zu erhöhen; ausreichen wird dies aber nicht. Vielmehr muss es eine Offensive für öffentlichen Wohnungsbau geben; in diesem Punkt hat der Verein Haus und Grund durchaus Recht.

 

Wir möchten den Oberbürgermeister an den ohne Gegenstimmen getroffenen Ratsbeschluss vom 25.02.2019 erinnern, in dem die Verwaltung auf unsere Initiative hin beauftragt wurde, spätestens im Mai einen Plan vorzulegen, der stadteigene Grundstücke ausweist, „auf denen Wohngebäude von der Stadt errichtet werden können, die dann zur Bereitstellung preisgünstigen Wohnraums nach sozialen Kriterien zur Verfügung stehen“ und „die Möglichkeiten der Errichtung entsprechender Wohngebäude durch die Stadt (...) darlegt.“ Hier handelt es sich nicht etwa um einen Prüfauftrag, sondern um einen klaren Auftrag an den Oberbürgermeister für einen Plan zur Vorbereitung städtischen Wohnungsbaus.

 

Jonas Christopher Höpken

Ratsherr Gruppe Die Linke/Piratenpartei 

Presseerklärung  Oldenburg, 18.04.2019

Seit Jahrzehnten lässt der Eigentümer Marseille das Wallkino verkommen. Der Ort hat sich zu einem Schandfleck der Oldenburger Innenstadt entwickelt. Die Stadt muss sich das nicht gefallen lassen. Wir haben im Bau- und Planungsausschuss schon mehrfach auf die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten hingewiesen.

In § 30 Nds. Ddenkmalschutzgesetzes steht: „Eine Enteignung ist zulässig, soweit sie erforderlich ist, damit ein Kulturdenkmal in seinem Bestand oder Erscheinungsbild erhalten bleibt“ und in § § 177 des Baugesetzbuches steht: „Weist eine bauliche Anlage nach ihrer inneren oder äußeren Beschaffenheit Missstände oder Mängel auf, deren Beseitigung oder Behebung durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist, kann die Gemeinde die Beseitigung der Missstände durch ein Modernisierungsgebot und die Behebung der Mängel durch ein Instandsetzungsgebot anordnen.“

Das sind die „Instrumente“ , die man dem Eigentümer erst mal zeigen müsste. Und wenn das nicht hilft, müsste man sie natürlich auch benutzen.

Hans-Henning Adler

Fraktionsvorsitzender

 

Presseerklärung

Oldenburg, 08.04.2019

Wohnungsmarktbericht 2018 – energische Eingriffe in den Markt notwendig

Zweckentfremdungsgesetz für Oldenburg anwenden

Im Vorwort zum Wohnungsmarktbericht 2018 schreibt OB Krogmann über eine „dynamische Entwicklung“ und lobt die hohen Fertigstellungszahlen bei neuen Wohnungen.

Auf den ersten Blick scheint auch kein Grund zur Beunruhigung zu bestehen, wenn man auf Seite 9 den Anstieg der Wohnungsversorgungsquote konstatieren kann. Das Problem ist aber, dass hier alle neuen Wohnungen zusammengezählt werden, die teuren und die für breite Bevölkerungsschichten bezahlbaren.

Einen Hinweis auf das tatsächliche soziale Problem der Wohnungsversorgung kann man auf Seite 14 finden, wo nachzulesen ist, dass als Miete bei den kleinen Wohnungen in Neubauten 10 € pro Quadratmeter gefordert werden, und zwar im Mittel (Median), also in zahlreichen Fällen auch höher.

Wohnraum muss auch für untere und mittlere Einkommensschichten bezahlbar sein. Für diese Einkommensgruppen sind deshalb nach wie vor energische Eingriffe in das Marktgeschehen notwendig.

Einen ersten Schritt hatte der Rat auf seiner Sitzung am 25.02.19 getan, als die Verwaltung aufgefordert wurde zur Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums einen Plan vorzulegen stadteigene Grundstücke zu bebauen. Ein weiterer Schritt wäre es, jetzt das am 27.03.19 im Landtag beschlossene Gesetz über das Verbot von Zweckentfremdung von Wohnraum für Oldenburg anzuwenden, um Leerstände und die Spekulation mit Wohnraum zu bekämpfen.

 

Hans-Henning Adler

Fraktionsvorsitzender