Presse in Oldenburg

Presseerklärung                                                       25.06.2020

Das vom Gesundheitsamt im Sozialausschuss vorgebrachte Argument, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Oldenburger Schlachthofes seien bereits „früher“ getestet worden, greift nicht. Auch Clemens Tönnies hatte so argumentiert. Er wurde auf fatale Art und Weise widerlegt. Inzwischen sind weitere Infektionen in Schlachtöfen des Oldenburger Umlandes in Wildeshausen und Essen (Oldb) hinzugekommen.
 
Die skandalösen Verhältnisse in der deutschen Fleischindustrie haben System und beruhen auf dem Umstand, dass zur Einsparung von Kosten die Arbeitskräfte im Produktionsprozess dicht nebeneinander stehen und häufig auch in sehr beengten Wohnverhältnissen untergebracht sind. Hinzu kommt, dass die notwendigen niedrigen Temperaturen im Bereich der Fleischproduktion die Ausbreitung des Corona-Virus begünstigen. Deshalb sind wiederholte Tests geboten, um die erfreulich niedrigen Infektionszahlen in Oldenburg nicht zu gefährden.
 
Wir werden das am Montag im Allgemeinausschuss unter dem Tagesordnungspunkt 11 "Anfragen und Anregungen" ansprechen.
 
Wir schließen uns ausdrücklich der Forderung der Gewerkschaft NGG im Nordwesten an, Tests in sämtlichen niedersächsischen Schlachthöfen durchzuführen.
 

Hans-Henning Adler

Gruppenvorsitzender

 

Presseerklärung Gruppe Die Linke/Piratenpartei

 

Von der CDU eingebrachte Organisationsuntersuchung ist grundfalsch- Rein ideologisch motiviertes Projekt ist inhaltlich völlig verfehlt

 

Die Gruppe Die Linke/Piratenpartei lehnt die von der CDU in den Haushalt eingebrachte Organisationsuntersuchung ab und teilt die Bedenken des Personalrates dagegen. Gut dass es einen entsprechenden VA-Beschluss erstmal nicht gab (vgl. NWZ vom 14.5.20). Insbesondere die Streichung von Aufgaben und die „Verlagerung zu in privaten Rechtsformen organisierten Unternehmen der Stadt Oldenburg“ ist grundfalsch. Aspekte wie Aufgabenkritik, Stellenstreichungen und Privatisierungen passen nicht in die heutige Zeit, in der offensichtlich wird, wie wichtig ein starkes und leistungsfähiges öffentliches Gemeinwesen ist; das neoliberale Paradigma scheitert gerade krachend.

 

Die Stadtverwaltung hat gemeinsam mit dem Personalrat in den letzten Jahren immer wieder selbst interne Organisationsuntersuchungen durchgeführt und Verbesserungen umgesetzt. Eine politisch aufgezwungene Organisationsuntersuchung führt eher zur Verzögerung einer Verständigung zwischen Verwaltung und Personalrat. Der Ratsmehrheit muss man gleichwohl zugutehalten, dass sie den entsprechenden Beschluss gefasst hat, bevor die Corona-Krise absehbar ist. Aber angesichts der jetzigen Situation immer noch an so einem kontraproduktiven Projekt festzuhalten wäre rein ideologisch zu erklären und in der Sache völlig verfehlt.

 

Jonas Christopher Höpken

Ratsherr Gruppe Die Linke/Piratenparte

26.04.2020

Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs steht fest, dass auch Rufbereitschaften der Feuerwehr als Arbeitszeit in der Form des Bereitschaftsdienstes zu werten sind, weil die betroffenen Feuerwehrleute sich zur Verfügung halten und an ihrem Einsatzfahrzeug sein müssen. Sie können deshalb nicht über ihre arbeitsfreie Zeit frei verfügen . Dies hat jetzt auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einem aktuellen Urteil vom 06.04.20 klargestellt. Die Stadt hat ihren Prozess gegen die Feuerwehr verloren, und zwar zu Recht. Das Oberverwaltungsgericht hat auch die Revision gegen dieses Urteil nicht zugelassen. Dagegen hat der Oberbürgermeister jetzt Beschwerde eingelegt.

Die Gruppe DIE LINKE/ Piratenpartei hat deshalb für die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27.04.20 den Antrag gestellt die Nichtzulassungsbeschwerden gegen das Urteil des Niedersächsischen Oberverwltungsgerichts in Lüneburg vom 06.04.2020 zurückzunehmen.

In der gegenwärtigen Trockenperiode ist mit häufigeren Einsatzfällen der Feuerwehr zu rechnen. Die Stadt sollte deshalb die Feuerwehr nach Kräften unterstützen und nicht die verdienstvolle Arbeit der Feuerwehrleute mit Rechtsmitteln, deren Erfolgsaussicht auch höchst fraglich ist, behindern. Die Feuerwehr hat Wertschätzung verdient!

 

Hans-Henning Adler, Fraktionsvorsitzender

 

 

Oldenburg. Der Preis für eine freie Mietwohnung in der Stadt Oldenburg ist im vergangenen Jahr auf durchschnittlich 8,63 Euro pro Quadratmeter gestiegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Victor Perli (DIE LINKE) zur Mietenentwicklung in Niedersachsen hervor. Oldenburg ist damit von starken Mietsteigerungen betroffen. Die Angebotsmieten sind seit 2012 um 26,2 Prozent gestiegen. Damals betrug die durchschnittliche Kaltmiete lediglich 6,84 Euro pro Quadratmeter. Zum Vergleich: Am teuersten sind die Wohnungen in Lüneburg (9,50 Euro/Quadratmeter). Am stärksten gestiegen sind die Mieten in Wolfsburg (plus 68 Prozent seit 2012).
 
Diese Zahlen sind jetzt auch ein Thema in der Kommunalpolitik. „Die Mieten müssen für alle Bevölkerungsgruppen bezahlbar bleiben“, sagte Hans-Henning Adler, Ratsmitglied im Rat der Stadt Oldenburg für die Fraktion DIE LINKE. Die Politik müsse tätig werden, wenn Mieterinnen und Mieter einen immer höheren Anteil ihrer Einkommen für die eigene Wohnung ausgeben müssten. „Vor Ort können wir den kommunalen Wohnungsbau stärken. Dazu liegen unsere Vorschläge  auf dem Tisch: