Presse in Oldenburg

Presseerklärung

 

Beitrag zur Nachhaltigkeit und zur Zukunftsfähigkeit der Innenstadt

 

Die Gruppe Die Linke/Piratenpartei unterstützt nachdrücklich die Forderung des Oldenburger Reparaturrates für ein Ressourcenzentrum in der Innenstadt. Die beantragten Haushaltsmittel wollen wir bereitstellen und plädieren dafür, für dieses Projekt mietfrei eine Immobilie zur Verfügung zu stellen. Ein solches Ressourcenzentrum sollte an den Abfallwirtschaftsbetrieb angebunden sein.

 

Ein Ressourcenzentrum mit dem Schwerpunkt Reparatur wäre nicht nur ein Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit: Der zunehmenden Tendenz, Gebrauchsgegenstände nicht zu reparieren, sondern wegzuwerfen und neu zu kaufen muss entgegengewirkt werden, um weniger Rohstoffe zu verschwenden und CO2 einzusparen. Ein Ressourcenzentrum wäre auch ein Beitrag zur Entwicklung einer zukunftsfähigen Innenstadt, die durch solches Angebot, das nicht online oder virtuell ersetzt werden kann, belebt und um einen neuen Aspekt bereichert werden würde.

 

Jonas Christopher Höpken

Ratsherr Gruppe Die Linke/Piratenpartei

Vorsitzender des Betriebsausschusses AWB

 

 

 

Presseerklärung:                                      25.10.20

 

Da das Urteil des Bundesverwaltungsgericht zum Bahnausbau schriftlich noch nicht vorliegt, ist es eigentlich verfrüht, diesen Vorgang jetzt schon zu bewerten. Insofern erstaunt der NWZ-Kommntar vom 24.10.20 schon, insbesondere die dort vorgenommene Wertung, dass das Gerichtsverfahren von Anfang an keine Erfolgsaussicht gehabt habe.

In der vorliegenden kurzen Presseerklärung des Bundesverwaltungsgerichts wird auf die Verkehrsprognose der Bahn Bezug genommen, die methodisch nicht zu beanstanden sei. Diese Verkehrsprognose wurde von der Bahn im Laufe des Verfahrens so verändert, dass die Zahl der Güterzüge, die durch Oldenburg fahren sollen, schon vor Corona praktisch halbiert wurde. Dem scheint das Bundesverwaltungsgericht Glauben geschenkt zu haben. Das spricht aber gerade nicht dafür, dass die Klage von Anfang an aussichtslos war. Offenbar konnte die Bahn erst mit der veränderten Verkehrsprognose den Prozess gewinnen. Die in dem NWZ-Kommentar hervorgehobenen Einwendungen des Landkreises Ammerland gegen eine Umfahrungstrasse haben im ganzen Verfahren und in der mündlichen Verhandlung in Leipzig überhaupt keine Rolle gespielt.

Eine seriöse Bewertung des Urteil wird erst möglich sein, wenn die schriftlichen Entscheidungsgründe vorliegen. Dabei wird auch zu prüfen sein, ob das Urteil Verfassungsrecht verletzt.

Hans-Henning Adler

Vorsitzender des Bahnausschusses

 

Presseerklärung

 

In der Nacht zum 9. September waren im Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos und in der Umgebung mehrere Brände ausgebrochen. Weil auch Wohncontainer in Flammen standen, ließen die Behörden das Lager evakuieren.
Das schon vorher völlig überfüllte Lager ist jetzt praktisch zerstört. Die Menschen leben auf der Straße. Es ist jetzt ein zwingendes Gebot der Humanität: Die Menschen in Moria müssen gerettet und aufgenommen werden. Bundesinnenminister Seehofer und Außenminister Maas müssen sofort ihre Blockadehaltung aufgeben und für Deutschland die Bereitschaft erklären, Flüchtlinge aus Moria aufzunehmen.
Der Oberbürgermeister sollte jetzt ein Zeichen setzen und für unsere Stadt erklären: Die Stadt Oldenburg ist bereit und in der Lage ihren Beitrag zu leisten. Ein EU-Sondergipfel zur Lösung dieser humanitären Katastrophe wäre jetzt geboten. Dies darf aber keine Vorbedingung sein den notwendigen deutschen Beitrag für eine Sofort-Hilfe jetzt zu leisten.

 

 

 

Sonntagsöffnung: Angriff von Baak auf Verdi entschieden zurückzuweisen Forderung nach Gesetzesänderung geht fehl

 

Den Angriff von Christoph Baak auf die Gewerkschaft ver.di (NWZ vom 07.09.2020) weisen wir entschieden zurück. Ein ordentliches Gericht hat Recht gesprochen. Ver.di hat dieses Gericht nur angerufen - im Interesse der Beschäftigten - und damit ermöglicht, dass in Oldenburg nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird. Es zeugt von einem merkwürdigen Rechtsstaatsverständnis, die Gewerkschaft dafür zu beschimpfen.

 

Die Forderung von Baak, das Land möge das gerade im letzten Jahr verabschiedete neues Gesetz zur Ladenöffnung schon wieder ändern, geht fehl. Es liegt nicht im Belieben des Landes, eine bestimmte Anzahl von verkaufsoffenen Sonntagen zu erlauben, sondern der Gesetzgeber muss dabei grundgesetzliche Bestimmungen beachten, in diesem Fall den Sonntagsschutz. Dieser ermöglicht dem Land eben nicht eine willkürliche Sonntagsöffnung, sondern zwingt den Gesetzgeber, dabei bestimmte Kriterien zu beachten; daher die im Gesetz festgeschriebene Anlassbezogenheit.