Presse in Oldenburg

26.04.2020

Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs steht fest, dass auch Rufbereitschaften der Feuerwehr als Arbeitszeit in der Form des Bereitschaftsdienstes zu werten sind, weil die betroffenen Feuerwehrleute sich zur Verfügung halten und an ihrem Einsatzfahrzeug sein müssen. Sie können deshalb nicht über ihre arbeitsfreie Zeit frei verfügen . Dies hat jetzt auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einem aktuellen Urteil vom 06.04.20 klargestellt. Die Stadt hat ihren Prozess gegen die Feuerwehr verloren, und zwar zu Recht. Das Oberverwaltungsgericht hat auch die Revision gegen dieses Urteil nicht zugelassen. Dagegen hat der Oberbürgermeister jetzt Beschwerde eingelegt.

Die Gruppe DIE LINKE/ Piratenpartei hat deshalb für die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27.04.20 den Antrag gestellt die Nichtzulassungsbeschwerden gegen das Urteil des Niedersächsischen Oberverwltungsgerichts in Lüneburg vom 06.04.2020 zurückzunehmen.

In der gegenwärtigen Trockenperiode ist mit häufigeren Einsatzfällen der Feuerwehr zu rechnen. Die Stadt sollte deshalb die Feuerwehr nach Kräften unterstützen und nicht die verdienstvolle Arbeit der Feuerwehrleute mit Rechtsmitteln, deren Erfolgsaussicht auch höchst fraglich ist, behindern. Die Feuerwehr hat Wertschätzung verdient!

 

Hans-Henning Adler, Fraktionsvorsitzender