Presseerklärung Oldenburg, 06.08.2019
Die verkehrliche Situation an den Bahnübergängen Am Stadtrand und ebenso an der Stedinger Straße ist schon jetzt unerträglich und wird sich an beiden Bahnübergängen noch verschlimmern, wenn der Jade-Weser-Port einmal so ausgelastet sein wird, wie er geplant wurde. Deshalb haben wir ja eine Umgehungstrasse gefordert, auch um diese Probleme zu lösen. Wenn jetzt die SPD einen Vorstoß macht, Am Stadtrand einen Antrag zur Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz zu stellen, so ist das auf den ersten Blick nachvollziehbar. Der Vorstoß kommt aber zum falschen Zeitpunkt. Aktuell geht es nämlich darum, die Klage gegen den Plan der Bahn, den gesamten Bahnverkehr durch die Stadt zu leiten (PFA 1), vorzubereiten. Da die Klage keine aufschiebende Wirkung hat, wird sie mit einem Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz verbunden werden müssen. In diesem Eilverfahren wird dann das Bundesverwaltungsgericht zeitnah eine erste Entscheidung treffen müssen, die uns dann voraussichtlich Anfang des Jahres 2020 vorliegen dürfte. Wenn wir dort verlieren, wäre es immer noch zeitig genug, geeignete Anträge für die genannten Bahnübergänge zu stellen. Anders ausgedrückt: Man sollte nicht den Plan B verfolgen, bevor noch nicht über den Plan A wenigstens vorläufig entschieden ist.
Hans-Henning Adler
Fraktions- und Gruppenvorsitzender