Presse in Oldenburg

Presseerklärung

Oldenburg, 08.04.2019

Wohnungsmarktbericht 2018 – energische Eingriffe in den Markt notwendig

Zweckentfremdungsgesetz für Oldenburg anwenden

Im Vorwort zum Wohnungsmarktbericht 2018 schreibt OB Krogmann über eine „dynamische Entwicklung“ und lobt die hohen Fertigstellungszahlen bei neuen Wohnungen.

Auf den ersten Blick scheint auch kein Grund zur Beunruhigung zu bestehen, wenn man auf Seite 9 den Anstieg der Wohnungsversorgungsquote konstatieren kann. Das Problem ist aber, dass hier alle neuen Wohnungen zusammengezählt werden, die teuren und die für breite Bevölkerungsschichten bezahlbaren.

Einen Hinweis auf das tatsächliche soziale Problem der Wohnungsversorgung kann man auf Seite 14 finden, wo nachzulesen ist, dass als Miete bei den kleinen Wohnungen in Neubauten 10 € pro Quadratmeter gefordert werden, und zwar im Mittel (Median), also in zahlreichen Fällen auch höher.

Wohnraum muss auch für untere und mittlere Einkommensschichten bezahlbar sein. Für diese Einkommensgruppen sind deshalb nach wie vor energische Eingriffe in das Marktgeschehen notwendig.

Einen ersten Schritt hatte der Rat auf seiner Sitzung am 25.02.19 getan, als die Verwaltung aufgefordert wurde zur Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums einen Plan vorzulegen stadteigene Grundstücke zu bebauen. Ein weiterer Schritt wäre es, jetzt das am 27.03.19 im Landtag beschlossene Gesetz über das Verbot von Zweckentfremdung von Wohnraum für Oldenburg anzuwenden, um Leerstände und die Spekulation mit Wohnraum zu bekämpfen.

 

Hans-Henning Adler

Fraktionsvorsitzender