Presse in Oldenburg

Presseerklärung  Oldenburg, 18.04.2019

Seit Jahrzehnten lässt der Eigentümer Marseille das Wallkino verkommen. Der Ort hat sich zu einem Schandfleck der Oldenburger Innenstadt entwickelt. Die Stadt muss sich das nicht gefallen lassen. Wir haben im Bau- und Planungsausschuss schon mehrfach auf die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten hingewiesen.

In § 30 Nds. Ddenkmalschutzgesetzes steht: „Eine Enteignung ist zulässig, soweit sie erforderlich ist, damit ein Kulturdenkmal in seinem Bestand oder Erscheinungsbild erhalten bleibt“ und in § § 177 des Baugesetzbuches steht: „Weist eine bauliche Anlage nach ihrer inneren oder äußeren Beschaffenheit Missstände oder Mängel auf, deren Beseitigung oder Behebung durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist, kann die Gemeinde die Beseitigung der Missstände durch ein Modernisierungsgebot und die Behebung der Mängel durch ein Instandsetzungsgebot anordnen.“

Das sind die „Instrumente“ , die man dem Eigentümer erst mal zeigen müsste. Und wenn das nicht hilft, müsste man sie natürlich auch benutzen.

Hans-Henning Adler

Fraktionsvorsitzender