Rathaus in Oldenburg

 

Herrn Oberbürgermeister

Jürgen Krogmann

Altes Rathaus / Markt 1

26122 Oldenburg

  

Kulturausschuss am 15.09.2015

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Frau Cordes,

sehr geehrte Frau Vorsitzende Dr. Niewerth-Baumann ,                     Oldenburg, 10.09.2015

  

Beschlussvorschlag und Begründung zum Antrag:

 Gestaltung der Hindenburgstraße als Gedenk- und Erinnerungsort

  

Beschlussvorschlag:

 Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept für einen sog. Informationsweg in der Hindenburgstraße bis Mitte 2016 dem Kulturausschuss vorzulegen. Die Installation folgt einem künstlerisch gestalteten Gesamtkonzept, enthält Fotos und Texte über die Biografie Hindenburgs. Im thematischen Mittelpunkt des Entwurfs wird die zentrale Rolle Hindenburgs bei der Zerstörung der Weimarer Republik und der Machtergreifung der Nationalsozialisten spielen.

 Begründung:

 Auf der Ratssitzung am 29.06.2015 wurde von einem großen Teil der Ratsmitglieder die Beibehaltung des Straßennamen „Hindenburgstraße“ mit dem Standpunkt begründet, die Erinnerung an Hindenburg sollte wach gehalten werden. In einigen anderen deutschen Städten führten die Debatten um das veränderte Geschichtsbild Hindenburgs ebenfalls zur Beibehaltung der Straßennamen. Als politischer Kompromiss wurde mehrfach die Anbringung von Informationstafeln oder darüber hinaus gehende Lösungen vereinbart. So hat beispielsweise Bad Tölz auf Initiative des dortigen Bürgermeisters Josef Janker (CSU) einen künstlerisch gestalteten Informationsweg über den ehemaligen Reichspräsidenten in diesem Jahr eröffnet.

 Unsere Ratsgruppe hält einen über die Anbringung einer Informationstafel hinausgehendes Konzept für die Hindenburgstraße für notwendig. Aufgrund Hindenburgs herausragender Rolle in der größten Tragödie der deutschen Geschichte, als ein Totengräber der Demokratie, halten wir einen Informationsweg in der Größenordnung wie in Bad Tölz als Mahnmal für Demokratie und Menschenrechte als eine angemessene Lösung. Die Hindenburgstraße bietet in zentraler Lage die räumlichen Voraussetzungen für eine derartige Installation, die Passant_innen und Besucher_innen immer wieder dazu einlädt, über die Brüche in der deutschen Geschichte nachzudenken.

  

Mit freundlichen Grüßen

 Jan-Martin Meyer, Dr. Jens Ilse

 

DIE LINKE. / Piratenpartei

 

 

An                                                                                                                            

Frau Erste Stadträtin

Silke Meyn

Pferdemarkt 14

26121 Oldenburg                                                                      28.06.2015

 

Änderungsanträge zur Satzung der Klävemannstiftung

Sehr geehrte Frau Meyn,

die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei beantragt zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen zu dem Tagesordnungspunkt 5 Satzung der Klävemann-Stiftung die folgenden Änderungsanträge:

  1. Am Ende der Präambel soll der folgende Satz eingefügt werden:

Bei Umbauten und Neubauten soll der spezifische städtebauliche Charakter der verschiedenen Siedlungen als Ensemble und der Denkmalsschutz der einzelnen Gebäude erhalten bleiben. Vorhandene Gärten der Wohnungen sind zu erhalten. Bei Neubauten ist der Stifterwille zu berücksichtigen kein „kasernenartiges Wohnen“ entstehen zu lassen.

  1. In § 2 wird der Satz „Vorrangig sollen Personen unterstützt werden, die ihren Bedarf durch die Erzielung ihres eigenen Einkommens decken.“ gestrichen.

 Am Ende von § 2 1.Absatz wird eingefügt: „Soweit Neubauten errichtet werden, dürfen diese nicht mehr als vier Wohneinheiten pro Gebäude enthalten.“

 Daran anschließend wird der Satz angehängt: „Neubauten sind so zu planen, dass den Mietern ein den aktuellen Wohnbedürfnissen angemessene Gartenfläche zur Verfügung steht.“

 In § 3 wird folgender Absatz (4) angefügt: „Bevor ein Grundstück aus dem Bestand der Stiftung verkauft wird, ist es den jeweiligen Mietern oder einer Vereinigung von Mietern, die in dem jeweiligen Haus wohnen, zum Kauf zu marktüblichen Konditionen anzubieten.“

 In § 4 wird nach dem zweiten Satz eingefügt: „Die Verwaltung der Stadt benennt eine hauptverantwortliche Person und eine Person für den Fall der Stellvertretung, die als Ansprechpartner für die Mieterinnen und Mieter der Stiftung zur Verfügung stehen.“.

 Nach § 4 wird ein neuer § 5a eingefügt, der mit „Kuratorium“ überschrieben ist und folgenden Wortlaut hat:

  1. Das Kuratorium besteht aus 11 Mitgliedern. 7 Mitglieder werden von den Gruppen/Fraktionen des Rates der Stadt Oldenburg entsprechend ihrer Stärke für die Dauer einer Ratsperiode entsandt. 3 Mitglieder benennt der Mieterbeirat der Klävemannstiftung, ein weiteres Mitglied wird von der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadtverwaltung gestellt.
  2. Das Kuratorium berät, unterstützt und überwacht die mit der Verwaltung der Stiftung betrauten Personen der Stadtverwaltung. Es beschließt über strategische Fragen der Geschäftspolitik und ist berechtigt allgemeine Richtlinien für die Verwaltung der Stiftung zu erlassen, soweit nicht eine Zuständigkeit des Rates der Stadt besteht oder der Rat der Stadt sich die Entscheidung über strategische Fragen oder Richtlinien an sich gezogen hat.
  3. Das Kuratorium tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. Auf Antrag von drei oder mehr Mitgliedern tritt es zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen. Es wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, die oder der auch die Aufgabe hat zu den jeweiligen Sitzungen mit einer Frist von zwei Wochen einzuladen. Das Kuratorium kann sich eine Geschäftsordnung geben.  
  1. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt, der die Überschrift trägt: „Satzungsänderungen“ und folgenden Wortlaut hat:
  2. Über Satzungsänderungen entscheidet der Rat der Stadt mit einfacher Mehrheit. Vorher ist das Kuratorium anzuhören.

Begründung: Die Änderungsanträge berücksichtigen stärker als der vorliegende Entwurf den ursprünglichen Willen der Stifter. Sie sind nach Anhörung des Mieterbeirates und der Mieterinitiative geschrieben worden, deren Vorschläge hier eingearbeitet wurden. Der Antrag zu Ziff. 2 mag sich vom ursprünglichen Stifterwille entfernen, ist aber geboten, weil die vorliegende Regelung eine Diskriminierung Nichterwerbstätiger bei der Wohnungsvergabe darstellt. Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention verbietet  jegliche Diskriminierung  wegen der „sozialen Herkunft“. Die Bildung des Kuratoriums  wird in Anlehnung an vergleichbare Stiftungssatzungen vorgeschlagen.

Mit freundlichem Gruß
Hans-Henning Adler, Fraktionsvorsitzender

Herrn Oberbürgermeister

Jürgen Krogmann

Altes Rathaus / Markt 1

26122 Oldenburg                                                                                 Oldenburg, 15.06.2015

 

Nächste Sitzung des Ausschusses für Integration und Migration am 22.06.2015

  

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 zum Tagesordnungspunkt 9:

Vergabe von Mitteln aus dem Fonds für Toleranz und gegen Faschismus und Rassismus (AntiRa-Fonds) - Antrag Koordinierungsstelle DWS vom 12.05.2015

 stellen wir folgende Anfrage:

 Sowohl der Antrag von Arbeit und Leben als auch die Begründung der Verwaltung für den Beschlussvorschlag sind aus Sicht der Gruppe Die Linke/Piratenpartei nicht ausreichend, um eine Zustimmung zu dem Antrag begründen zu können. Daher bitten wir bis zur Ausschusssitzung um Beantwortung folgender Fragen:

 1) In der Begründung für die Beschlussvorlage ist von "Gruppen aller Art, Verbänden, Vereinen, Initiativen, politisch Verantwortlichen und Interessierten, Gläubigen, Humanisten, Schülern, Studierenden, Elternvertretern, Bildungseinrichtungen, Kindertagesstätten und Kindergärten, Hochschulen, Jugendzentren, Runden Tischen, Stadtteiltreffs der Gemeinwesenarbeit der Stadt, Kammern, Arbeitgebern und Gewerkschaften" die Rede, die aufgerufen seien, sich an dem Fest zu beteiligen. 

 Welche Gruppen, Verbände, Vereine, Initiativen, politische Gruppierungen, Bildungsreinrichtungen, Kindertagesstätten, Kindergärten, Hochschulen, Jugendzentren, Runde Tische, Stadtteiltreffs, Kammern, Arbeitgeber und Gewerkschaften sind an dem Fest konkret beteiligt?

 2) In welcher Form findet diese Beteiligung statt?

 3) Welche konkreten politischen Forderungen, die sich aus den in der Begründung des Beschlussvorschlages genannten Zielsetzungen "für Demokratie, Zivilcourage, Miteinander Leben, gegen Intoleranz und Gewalt sowie Rechtsextremismus" ableiten, sollen auf dem Fest in Einzelnen thematisiert werden, und in welcher Form?

 4) Welche Sponsoren haben Mittel in welcher Höhe zugesagt?

 5) Mit welcher Legitimation wurde die Koordinierungsstelle umbenannt? Im Haushalt wurden Mittel für die Koordinierungsstelle gegen Rechts bereitgestellt und nicht für etwas anderes.

  

Jonas Christopher Höpken

Ratsherr Gruppe Die Linke./Piratenpartei

An                                                                                                                            

Frau Erste Stadträtin

Silke Meyn

Pferdemarkt 14

26121 Oldenburg                                                            02.06.2015

 

Anfrage für Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen

Sehr geehrte Frau Meyn,

die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei stellt zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen zu TOP 14 folgende Fragen an die Verwaltung:

Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet am 21.5.15, dass die Mitglieder des EWE-Aufsichtsrates 20.000 € pro Jahr als Vergütung erhalten. Nach § 9 der Nds. Nebentätigkeitsverordnung dürfen Hauptverwaltungsbeamte  von ihren Vergütungen aus derartigen Nebentätigkeiten maximal 6.200 € behalten. Weiter berichtet die Zeitung, dass der Oberbürgermeister der Stadt Jürgen Krogmann das Geld für sich behalte und nicht abführe – wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Dazu die folgenden Fragen:

  1. Ist es richtig, dass der Oberbürgermeister meint, seine Einnahmen aus den  Nebentätigkeiten nicht an die Stadt in dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang abführen zu müssen?
  2. Hat der OB, der ja erst seit Kurzem Mitglied des Aufsichtsrates der EWE ist, schon eine erste Zahlung, eventuell auch Teilzahlung, aus der Tätigkeit im Aufsichtsrat erhalten und davon einen Teil abgeführt?
  3. Hat der frühere Oberbürgermeister Dr. Schwandner entsprechend § 9 NNVO die über 6.200 € liegenden Einnahmen aus Nebentätigkeiten, insbesondere aus seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied der EWE, an die Stadtkasse abgeführt?
  4. Falls nein, warum hat die Verwaltung gegen ihn noch keine Erstattungsforderung geltend gemacht oder einen entsprechenden Erstattungsbescheid erlassen?

Mit freundlichem Gruß

Hans-Henning Adler, Fraktionsvorsitzender

Herrn Oberbürgermeister

Jürgen Krogmann

Altes Rathaus / Markt 1

26122 Oldenburg                                                               Oldenburg, 07.05.2015

  

Nächste Sitzung des Kulturausschusses

  Sehr geehrter Herr Krogmann,

 zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

 Gestaltung des öffentlichen Raums, Gestaltung von Schaltkästen im öffentlichen Raum.

 auf die Tagesordnung.

 Da in anderen Kommunen Schaltkästen eine bunte Gestaltung erfahren und so den öffentlichen Raum bereichern, möchten wir für Oldenburg ähnliches vorschlagen. Dazu möge die Verwaltung recherchieren. Beispielsweise im Landkreis Harburg, Samtgemeinde Hanstedt. Beispiele könnte ich vorstellen.

Zum Tagesordnungspunkt sollten Vertreter der Betreiber eingeladen werden, zum Beispiel Herr Andre Jestadt von der EWE, die schon aus Hanstedt Erfahrungen haben müsste.

Wir stellen uns eine Freigabe für Kunst im öffentlichen Raum vor, zum Beispiel für Graffiti.

 Begründung:

In der Verkehrsausschusssitzung vom 16.03.2015, unter dem Tagesordnungspunkt 6, Kabelverlegungsarbeiten, Vorlage: 15/0176, hat Herr Drieling nach einer möglichen Gestaltung gefragt.

  

Mit freundlichen Grüßen

 Jan-Martin Meyer

DIE LINKE. / Piratenpartei

An                                                                                                                   15.03.2015                                                                                                                            

Oberbürgermeister

Rathaus

Markt 1.

26122 Oldenburg

 

Sehr geehrter Herr Krogmann,

 zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten beantragen wir den Tagesordnungspunkt                                                                    

 Ausbeutung rumänischer Arbeiter auf dem Oldenburger Schlachthof

 auf die Tagesordnung zu nehmen, nachdem die Dringlichkeit hierfür festgestellt worden ist.

 Hierzu beantragen wir: 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verfahren nach § 35 der Gewerbeordnung gegen die Fa. Schlachthof Oldenburg (GmbH & Co. KG ) Betriebs KG einzuleiten, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit vorliegen und die nach §35 Abs. 4 GewO zuständigen Behörden und die Handwerkskammer zu beteiligen.

 

An Frau Stadträtin

Silke Meyn                                                                                      Oldenburg, 27.01.2015

Pferdemarkt 14

26105 Oldenburg 

Nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 4.2.2015,

Ratssitzung am 9.2.2015

 

Sehr geehrte Frau Meyn,

die Gruppe Die Linke./Piratenpartei stellt zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen und zur Ratssitzung im Februar den folgenden Änderungsantrag:

 zum Tagesordnungspunkt 8

 Beschluss: Anlage 1 wird wie folgt geändert:

 bei Artikel I:

 Grundsteuer B für Grundstücke: 450 v. H.

  1. Gewerbesteuer: 450 v. H. 

 Begründung:  

Der von der Verwaltung vorgeschlagene Hebesatz für die Grundsteuer B ist sozial unausgewogen. Nicht nur Hauseigentümer, auch Mieterinnen und Mieter würden sie bezahlen müssen, weil die Grundsteuer in fast allen Mietverträgen als Bestandteil der von den Mietern zu tragenden Nebenkosten aufgeführt wird. Ein Hebesatz von 450 v. H. ist maßvoller. Es ist sinnvoll, dass der Hebesatz für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer gleich ist. Auch die Gewerbesteuererhöhung wäre maßvoll. Die Steuererhöhung wäre so insgesamt sozial ausgeglichener.

 Jonas Christopher Höpken

Ratsherr Gruppe Die Linke/Piratenpartei

 

 

 

An den                                                                                                          03.01.2015                                                                                                                            

Oberbürgermeister Herrn Krogmann

Markt 1

26122 Oldenburg                                                                    

 

Sehr geehrter Herr Krogmann,

 die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei beantragt zur Sitzung des Allgemeinausschusses am 26.01.2015 den Tagesordnungspunkt

 Gaspreissenkung bei der EWE

 zu behandeln.

 Dazu stellen wir den folgenden Antrag:

 Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich im Aufsichtsrat der EWE dafür einzusetzen, dass der Gaspreis für die Endverbraucher angesichts deutlich gefallener Preise für Rohöl und in dessen Folge gesunkener Einkaufspreise für Erdgas deutlich herabgesetzt wird.

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Anträge bis 2016