Rathaus in Oldenburg

 

Änderungsanträge zum Stadtentwicklungsprogramm STEP 2025
Antrag vom: 18.01.2014


An                                                                                                                            
Frau Stadtbaurätin Nießen
Technisches Rathaus
Industriestr.
26121 Oldenburg                                                                     

 Sehr geehrte Frau Nießen,

zum Tagesordnungspunkt 6 Stadtentwicklungsprogramm (Step2025) der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen am 23.1.14
stelle ich für unsere Gruppe die folgenden

Änderungsanträge 

1. Seite 49, auf der Karte wird die Entwicklungsempfehlung für Gewerbeflächenentwicklung auf dem Fliegerhorst von „langfristig“ in „mittelfristig“ geändert.

2. Seite 53 wird unter der Überschrift Wohnen und Bevölkerung folgender Punkt angefügt:

das Wohnungsangebot ausweiten, insbesondere für das Segment der unteren Einkommensschichten bezahlbaren Wohnraum bereitstellen.

3. Seite 57 Leitziel 01, die Formulierung „weißer Campus“ wird in „Gesundheitsquartier“ geändert. Entsprechendes gilt für alle übrigen Textstellen innerhalb des Stadtentwicklungsprogramms.

4. Seite 59 Leitziel 05, es wird folgender Satz eingefügt:

Als wachsende Stadt ist es besonders wichtig, ein ausreichendes Wohnangebot zu sichern, damit es durch Wohnungsmangel nicht zu Mieterhöhungen kommt.

5. Seite 59 Leitziel 09 sollangefügt werden:

Der bereits eingeschlagene Weg, den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver zu machen, soll konsequent weiter geführt werden. Die umweltfreundlichen Verkehrsformen (zu Fuß, mit dem Rad und mit dem Bus) genießen besondere Förderung.

6. Seite 63, der Zukunftsort 13 wird nicht mehr „Justizquartier“ sondern „Dienstleistungsquartier“ genannt, ebenso Seite 66 und an allen übrigen Stellen

7. Seite 87 Leitziel 07 wird folgender Punkt eingefügt:

Das gewachsene Stadtbild ist an geeigneten Abschnitten durch Gestaltungssatzungen vor übermäßiger Kommerzialisierung und großflächiger Werbung zu schützen.

8. Seite 91 Leitziel 08, im siebten Punkt ist die Parenthese  - etwa in Form von Windkraft oder Fotovoltaikanlagen - zu streichen.

9. Seite 93 wird der vorletzte Punkt wie folgt neu gefasst:

Der Lärmschutz an der Bundesautobahn und angrenzenden Flächen und Siedlungen genießt hohe Priorität. Der Lärmschutz an den Bahntrassen ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen herzustellen, sofern nicht eine umfassendere Lösung der durch die Bahn erzeugten Lärmproblematik durch eine Umgehungstrasse gefunden werden kann.
Vorrangig verfolgt die Stadt das Ziel, dass Oldenburger Stadtgebiet durch eine Eisenbahnumgehungstrasse entlang der A29 zu entlasten.

10. Seite 130 die Überschrift lautet statt „Justizquartier“ „Dienstleistungsquartier“ unter der Überschrift, Umsetzung heißt es statt „Justiz“: „Justiz oder andere Dienstleister.“

11.  Seite 137 Zukunftsort Gerichtsviertel .Dort werden unter Ziele die Worte „Nutzung als  Hotelstandort“ gestrichen. Stattdessen heißt es:

Sanierung der Justizgebäude und Ausbau der Justizstandorte im Bereich des ehemaligen Gefängnisses, sofern nicht an anderer Stelle ein Ausbau der Justizeinrichtungen erfolgt.


Begründung zu 1: Nach dem Ankauf des Fliegerhorst-Geländes sollte die Ausweisung von Gewerbeflächen auf einem Teil des Geländes nicht mehr nur „langfristig“ erfolgen.

Begründung zu 8: In Oldenburg gibt es nach unserer Meinung keine geeigneten Flächen für Windkraftanlagen, Nach Auffassung der Verwaltung zumindest nicht für weitere Flächen.

Begründung zu 9:
Die Prüfung der Stellungnahmen vom 5.12.13 (laufende Nr. 36 S.19) enthält ähnliche Formulierungen. Unklar ist dort aber, welche Passage ersetzt wird oder ob die vorgeschlagene Passage nur angefügt werden soll. Der Satz zum Lärmschutz an den Bundesautobanen sollte natürlich stehen bleiben.

Begründung zu 10 und 11:
Der STEP sollte sich verschiedene Wege zur Konzentration der Justizstandorte offen halten und nicht einseitig das Projekt Justizzentrum am Bahnhof (mit 13 Stockwerken und Auflösung aller bestehenden Standorte ohne ein Konzept der Nachnutzung bestehender Gebäude) favorisieren.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.


Hans-Henning Adler, Fraktionsvorsitzender