Rathaus in Oldenburg

An den                                                                                                  22.5.2013                                                                                                                            

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Schwandner

Markt 1

26122 Oldenburg                                                                    

  

Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner, 
zur Ratssitzung am 27.05.2013 stellen wir zum Tagesordnungspunkt 10.4

 Mindestlohn bei städtischen Betrieben und städtisch beeinflussten Unternehmen

 den folgenden Antrag: 

Der Rat beschließt nach § 58 Abs.1 Nr.2 NKommVG die folgende Allgemeine Verwaltungsrichtlinie: 

Für alle Beschäftigungsverhältnisse innerhalb der Stadt, ihrer Eigenbetriebe und allen Unternehmen, an denen die Stadt mit mehr als der Hälfte beteiligt ist, gilt, dass den abhängig Beschäftigten der jeweils gültige Tariflohn zu zahlen ist, mindestens aber ein Stundenlohn von 8,50 Euro.

Die in den Organen der städtisch beeinflussten Unternehmen tätigen Ratsvertreter erhalten die Weisung entsprechende Regelungen durchzusetzen.

Dringlichkeitsantrag                                            

An den                                                                                                                            

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Schwandner

Markt 1

26122 Oldenburg                                                                                       23.09.2012

  

Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner, 

die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei beantragt zur Ratssitzung am 24.9.12

den Tagesordnungspunkt 

Rat der Stadt Oldenburg verurteilt fremdenfeindliche home-page der Oldenburger NPD 

als Dringlichkeitsantrag zu behandeln und den folgenden Beschuss zu fassen: 

Rat der Stadt Oldenburg verurteilt fremdenfeindliche home-page der Oldenburger NPD 

Die NPD Oldenburg hat auf ihrer home-page unter der Überschrift „Überfremdung und Multikulti in Oldenburg“ ein Bild des Gebäudes der Yezidischen Gemeinde in der Eidechsenstrasse dargestellt und im Untertext sich darüber beklagt, dass „immer mehr Moscheen, fremdländische Gebetshäuser, ausländische Supermärkte, Dönerläden und sogenannte Beratungsstellen für `Migranten` in Oldenburg eröffnet“ werden.

Mit dieser Darstellungsform wird das Yezidische Zentrum zu einem Hassobjekt für fremdenfeindliches und rassistisches Gedankengut. Auch wenn nicht direkt aufgerufen wird, das Gebäude anzugreifen, zu beschmieren, zu beschädigen oder in Brand zu setzen,

setzt die Darstellung des Gebäudes das Objekt doch der Gefahr aus, zum Opfer solcher Anschläge zu werden. Wer fremdenfeidlichen Hass säht, nimmt die Folgen, die eine solche Hetze hervorrufen kann, billigend in Kauf.

Der Rat der Stadt Oldenburg verurteilt diese Darstellung des Fremdenhasses aufs schärfste. Oldenburg soll eine weltoffene Stadt sein, in der Toleranz gegenüber allen Religionsgemeinschaften, Kulturen und Nationen gelebt wird. Diese Internet-Präsenz steht in krassem Widerspruch zu dem breiten Konsens, der in der Bevölkerung Oldenburgs über diese Ziele längst hergestellt ist. Die NPD wird aufgefordert, ihre fremdenfeindliche Einträge auf ihrer home-page umgehend zu löschen.

 Begründung erfolgt mündlich.

 Mit freundlichem Gruß
 Hans-Henning Adler, Fraktionsvorsitzender

 An den                                                                                                                            

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Schwandner

Markt 1

26122 Oldenburg                                                                     Oldenburg, 10.09.2012 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner, 

die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei beantragt zur Ratssitzung am 24.9.12

den Tagesordnungspunkt 

Konsultative Bürgerbefragung zur Eisenbahnumgehungstrasse nach § 35 NKommmVG 

Zu behandeln. 

Dazu stellen wir den folgenden Antrag: 

  1. Zur Vorbereitung der Stellungnahme, die die Stadt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt I (Stadtstrecke) der elektrifizierten Eisenbahnstrecke Wilhelmshaven-Oldenburg abgeben wird, wird eine Einwohnerbefragung nach § 35 NKommVG durchgeführt, bei der die Bürgerinnen und Bürger zu der Frage Stellung nehmen sollen, ob sie eine Ertüchtigung der bestehenden Strecke mit Lärmvorsorgemaßnahmen (ca. drei Meter hohe Schallschutzwände) oder eine Umgehungstrasse entlang der Autobahn A29 befürworten. 
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Satzungsentwurf für das Verfahren der Bürgerbefragung vorzulegen, der dann mit dem endgültigen Beschluss über die Fragestellung der Bürgerbefragung in der Ratssitzung am 26.11.2012 verabschiedet werden kann. 

Begründung:

Die Stellungnahme, die die Stadt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt I abgeben wird, sollte in der breitest möglichen Konsultation mit den Bürgerinnen und Bürgern erfolgen. Dazu stellt die Kommunalverfassung das Instrument der Bürgerbefragung bereit.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

 Mit freundlichem Gruß

Hans-Henning Adler, Fraktionsvorsitzender

An den                                                                                                                            

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Schwandner

Markt 1

26122 Oldenburg                                                                      Oldenburg, 10.09.2012

  

Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner, 

die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei beantragt zur Ratssitzung am 18.2.2013 den Tagesordnungspunkt

 Strompreiserhöhungen aussetzen

Stromsperrungen von einkommensschwachen Haushalten verhindern

 zu behandeln.

 Dazu stellen wir den folgenden Antrag: 

  1. Oberbürgermeister Herr Dr. Schwandner wird beauftragt, sich im EWE-Aufsichtsrat dahingehend einzusetzen, dass die zum 1. Januar 2013 beschlossene Strompreiserhöhung für den Teil, der die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) überschreitet, ausgesetzt wird. Die Strompreiserhöhung solle solange ausgesetzt werden, bis die EWE AG ihre Preiskalkulation offen gelegt hat. 
  2. Oberbürgermeister Herr Dr. Schwandner wird beauftragt, gegenüber der Bundesregierung einzufordern, dass 

- zum 1. Januar 2013 ein Moratorium zur Aussetzung der angekündigten Anhebung von Strompreisen bis zum Inkrafttreten einer neuen gesetzlichen Regelung zur Gestaltung der Strompreise verhängt wird;

 - innerhalb von drei Monaten eine gesetzliche Regelung vorgelegt wird, durch die die

Strompreise sozial verträglich und ökologisch nachhaltig rückwirkend zum 1. Januar 2013 geregelt werden können. 

Begründung: 

Zum 1. Januar 2013 hat die EWE AG den Preis für alle Stromprodukte – mit Ausnahme von Festpreisprodukten – um brutto 3,67 Cent je Kilowattstunde angehoben. Im Grundversorgungstarif, der von rund 70 Prozent der Kunden genutzt wird, bedeutet dies eine Erhöhung um rund 14,7 Prozent. Auf einen Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 3500 Kilowattstunden kommen so jährliche Mehrkosten von ca. 128 Euro zu. Pro Monat sind dies ungefähr 10,70 Euro mehr als bislang. 

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben sich in der Bundesrepublik die Preise für eine Kilowattstunde in den letzten 12 Jahren fast verdoppelt. In der gleichen Zeit stiegen die Gewinne der führenden Energiekonzerne: E.on, RWE und EnBW haben von 2002-2009 über 100 Milliarden Euro Gewinne eingefahren. 

Steigende Energiepreise sind eine enorme Belastung und führen insbesondere bei Haushalten mit geringem Einkommen zu finanziellen Problemen – bis hin zu Stromsperren, von denen nach Angaben der Bundesnetzagentur im Jahr 2011 312.000 verhängt wurden. 

Ein nicht geringer Teil der Preissteigerung bei Strom geht auf die Privilegierung der Großindustrie und der Energiekonzerne zu Lasten der privaten Haushalte und kleinen Unternehmen zurück. Als Beispiele für die einseitige Verteilung der Kosten seien hier nur die EEG-Umlage, die Stromsteuer, die Netzentgelte oder die vorgesehene Übernahme von Haftungsrisiken für Netzbetreiber durch die Verbraucherinnen und Verbraucher genannt. Für stromintensive Unternehmen enthält das EEG zahlreiche Vergünstigungen. Statt knapp 3,6 Cent wie jeder Haushalt zahlen sie zum Teil nur 0,05 Cent Umlage auf die Kilowattstunde Strom. 2010 haben die Unternehmen so rund 1,5 Milliarden Euro gespart, 2011 an die 2 Milliarden Euro, und für das Jahr 2012 wird laut der Bundesregierung die Entlastung auf 2,5 Milliarden Euro kalkuliert. 

Die Bundesregierung hätte trotz der Abschaffung der staatlichen Preisaufsicht einige Möglichkeiten, unmittelbar auf die Gestaltung der Strompreise einzuwirken: Etwa mit einer Senkung der Steuerlast oder der Abschaffung der Privilegierung der energieintensiven Industrie bei Netzentgelten, Stromsteuer und EEG-Umlage. Angesichts dieser Situation dient ein sofortiges bundesweites Strompreis-Moratorium dazu, weitere soziale Härten zu verhindern. Energieversorgung als Grundvoraussetzung für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gehört zur Daseinsvorsorge und muss als soziales Recht durch geeignete Regelungen verankert und jederzeit zu fairen Preisen gewährleistet werden. Daher muss die Energiewende sozial ausgestaltet werden. 

Mit freundlichem Gruß 

Hans-Henning Adler

Fraktionsvorsitzender

 

Frau Stadträtin

Silke Meyn
Pferdemarkt 14
26105 Oldenburg

Oldenburg, 12.07.2012

Nächste Sitzung des Betriebsausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb, Sitzung des Rates

Änderungsantrag

Sehr geehrte Frau Meyn,
Zum Tagesordnungspunkt 3 des Betriebsausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb und zu TOP 10.1, (Sammlung von Altpapier 2014) der Ratssitzung am 16.7.2012stellt die Gruppe Die Linke/ Piratenpartei folgenden Änderungsantrag.

10.07.2012

Herrn Oberbürgermeister

Prof. Dr. Schwandner

Markt 1 

26105 Oldenburg 

 

Ratssitzung am 16. Juli 2012 ,hier: Änderungsantrag 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

die Gruppe DIE LINKE / Piratenpartei stellt zum Tagesordnungspunkt 11.4, Einführung einer Windeltonne für Kleinkinder (Ratssitzung 16.07.2012) folgenden Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag der Gruppe CDU / FW-BFO: 

Anstelle des Beschlussvorschlags der Gruppe CDU / FW-BFO wird vorgeschlagen

folgende Formulierung zu beschließen: 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung eines Windelrabatts für Haushalte mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr und Personen, die aus Krankheitsgründen regelmäßig Windeln benötigen (dauerhafte Inkontinenz, Stomapatienten), zu prüfen.

 Begründung:

Durch solch einen Windelrabatt könnten durch die Stadt Oldenburg Haushalte, die einen entsprechenden Bedarf haben, durch Zuwendungen aus dem allgemeinen Haushalt finanziell entlastet werden. Die betroffenen Haushalte können selbst entscheiden, ob sie diesen Geldbetrag für die Vergrößerung ihres Behältervolumens oder anderweitig verwenden. Profitieren würden auch Haushalte, die aus ökologischen oder medizinischen Gründen Stoffwindeln verwenden und Haushalte, in denen aus den oben genannten Gründen Erwachsene Windeln benötigen.

Jonas Höpken

Herrn Oberbürgermeister                                                                                        20.06.2012

Prof. Dr. Schwandner

Markt1

  

Zu TOP 11.9 für die Ratssitzung am 25.06.2012

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Schwandner, 

zum Tagesordnungspunkt: 

Unterstützung des Kaufs durch die Mieter in der Siedlung Brokhausen, 

beantragt die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei zu beschließen:

Der Rat fordert die Stadtverwaltung auf, mit der BIMA Verhandlungen über die Siedlung Brokhausen zu führen und hierbei die nachstehenden Ziele zu verfolgen: 

  1. Die Siedlung soll in ihrem bisherigen einheitlichen und geschlossenen städtebaulichen Charakter

    erhalten bleiben.

  1. Es muss verhindert werden, dass die Siedlung als Ganzes an einen privaten Vermieter veräußert

   wird.

  1. Die BIMA soll die Gebäude vorrangig den derzeitigen Mietern zum Verkauf anbieten und hin-

    sichtlich der auf diese Weise nicht verkäuflichen Grundstücke mit der GSG verhandeln.

  1. Die Übernahme der Straßenflächen und Grünflächen durch die Stadt ist wegen der damit ver-

    bundenen Verpflichtungen angemessen zu entschädigen.

 

Begründung erfolgt mündlich. 

 

Mit freundlichem Gruß 

Hans-Henning Adler

 

 

                                               

An den                                                                                                                            

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Schwandner

Markt 1

26122 Oldenburg                                                                      Oldenburg, 21.05.2012

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner, 

die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei beantragt zur Ratssitzung am 21.05.2012 zum Beschlussvorschlag der Verwaltung den Ergänzungsantrag zu TOP 9.11 aufzunehmen:

 Beschlussvorschlag:

In der Vergleichsvereinbarung ist zur Klarstellung der Satz aufzunehmen (einfügen hinter„…komplettes Nachtfahrverbot einschließen.“),

dass die Möglichkeit, die durch den Jade-Weser-Port erzeugten Verkehrs- und Lärmprobleme in Oldenburg durch eine Eisenbahnumgehungstrasse entlang der A 29 zu lösen, unberührt bleibt.

Weiterhin ist der Vergleich mit einem Widerrufsspruchsvorbehalt zu schließen.

  

Hans-Henning Adler

Stellvertr. Fraktionsvorsitzender

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Anträge bis 2016