An den 22.5.2013
Oberbürgermeister
Herrn Dr. Schwandner
Markt 1
26122 Oldenburg
Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner,
zur Ratssitzung am 27.05.2013 stellen wir zum Tagesordnungspunkt 10.4
Mindestlohn bei städtischen Betrieben und städtisch beeinflussten Unternehmen
den folgenden Antrag:
Der Rat beschließt nach § 58 Abs.1 Nr.2 NKommVG die folgende Allgemeine Verwaltungsrichtlinie:
Für alle Beschäftigungsverhältnisse innerhalb der Stadt, ihrer Eigenbetriebe und allen Unternehmen, an denen die Stadt mit mehr als der Hälfte beteiligt ist, gilt, dass den abhängig Beschäftigten der jeweils gültige Tariflohn zu zahlen ist, mindestens aber ein Stundenlohn von 8,50 Euro.
Die in den Organen der städtisch beeinflussten Unternehmen tätigen Ratsvertreter erhalten die Weisung entsprechende Regelungen durchzusetzen.
Begründung:
Die Fraktion DIE LINKE hat erfahren, dass in der Bäderbetriebsgesellschaft Olantis an Aushilfskräfte Stundenlöhne von 6,70 oder 7,20 Euro brutto gezahlt worden sind. In diesem Bereich bestehen sogar Tarifverträge, die in der untersten Lohngruppe einen Brutto-Monatslohn von 1023 Euro vorsehen, was einem Stundenlohn von deutlich weniger als 8,50 Euro entspricht.
DIE LINKE tritt zwar bundesweit für einen Stundenlohn von 10 Euro ein, im Interesse einer breiten Mehrheit für diesen Antrag orientiert sich die Gruppe hier aber erst einmal an der aktuellen Forderung des DGB.
Mit freundlichem Gruß
Hans-Henning Adler
Fraktionsvorsitzender