Kritik an Strompreispolitik der EWE
Benachteiligung kleiner Haushalte und kein Anreiz zum Energiesparen
Die Gruppe Die Linke/Piratenpartei im Rat der Stadt Oldenburg kritisiert die aktuellen Entscheidungen der EWE in ihrer Strompreispolitik (vgl. NWZ vom 8.12.2017). Die Senkung des Strompreises pro Kilowattstunde um ca 2 Cent bei gleichzeitiger Anhebung des Strom-Grundpreises um rund 2,50 Euro pro Monat benachteiligt überdurchschnittlich kleine Haushalte mit geringem Stromverbrauch, in denen oft einkommensschwache Menschen wohnen. Zudem bietet diese Entscheidung keinen Anreiz zum Stromsparen, sondern entlastet die, die viel Strom verbrauchen.
DIE LINKE/ Piratenparte legen sozial akzentuierten Haushaltsentwurf vor
Presseerklärung
Oldenburg, 03.12.2017
Im Rahmen ihrer Haushaltsberatungen für einen Haushalt 2018 hat die Gruppe DIE LINKE/
Piratenpartei verschiedene Mehrausgaben beschlossen, die aber immer noch zu einem
ausgeglichenen Abschluss des Haushalts führen.
1. Es soll ein Sozialtarif bei der VWG eingeführt werden, wonach jeder Fahrgast mit Oldenburg-
Pass nur die Hälfte des Fahrpreises zahlt. Dafür wurden 700.000 € angsesetzt. Zusätzlich sollen
100.000 € für eine neue Regelung zur Entlastung des Autoverkehrs eingeführt werden, nach der
an den vier Samstagen vor Weihnachten die Benutzung der VWG-Busse für alle kostenlos sein
wird.
2. Soziale, kulturelle Einrichtungen, Ausgaben für die Bildung und der Breitensport sollen stärker
gefördert werden, Kostensteigerungen müssen aufgefangen werden. Die ALSO soll in die Lage
versetzt werden, auch in den Stadtteilen Beratungen durchzuführen. Für die Integration von
Flüchtlingen sind 103.000 € Mehrausgaben vorgesehen. Der Zuschuss für die Unterhaltung der
vereinseigenen Sportanlagen soll um 360.000 € erhöht werden, weil Landesmittel in dieser Höhe
ausgefallen sind.
Änderungsantrag Rahmenplanung Weißenmoor/Südbäkeniederung
Sehr geehrte Frau Nießen,
für die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses beantragen wir, zum
Tagesordnungspunkt 7
Rahmenplanung Weißenmoor/Südbäkeniederung
den folgenden Änderungsantrag zu behandeln.
Die im Plan ausgewiesene neue Baufläche „Konfliktfall“ an der Stelle, wo Sackhofsweg
und Bürgerbuschweg spitz zusammenlaufen, wird nicht als bebaubare Fläche
ausgewiesen und statt dessen dem vorgesehenen Landschaftsschutzgebiet
zugeschlagen.
Das Gleiche gilt für die als „Konfliktfall“ bezeichnete Fläche am Hartenkamp.
Begründung:
Würde die erste genannte Fläche wie im Plan vorgesehen bebaut werden, würde die engste
Stelle zwischen der Südbäkeniederung und dem Gebiet Weißenmoor zugebaut, so dass von
einer einheitlichen zu schützenden Fläche gar nicht mehr gesprochen werden kann.
Die Konfliktfall-Fläche am Hartenkamp trägt nicht mehr zur Abrundung des Siedlungsraumes
bei. Sie schlägt vielmehr eine Bresche in das vorgesehene Landschaftsschutzgebiet . Auch
diese Erweiterung dient nicht dem Allgemeinwohl sondern nur den Sonderinteressen der an
der Aufwertung interessierten privaten Grundstückseigentümer.
Ludwig-Quidde-Hof noch nicht entschieden
Die Gruppe DIE LINKE/Piratenpartei legt Wert auf die Feststellung, dass mit dem im Verwaltungsausschuss beschlossenen Aufstellungsbeschluss zu dem GSG-Vorhaben am Ludwig-Quidde-Hof noch keine endgültige Entscheidung für das Bauvorhaben getroffen wurde. Ähnlich hatten sich auch andere Fraktionen geäußert. Eine endgültige Entscheidung über das Vorhaben wird erst mit dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan getroffen. Bis dahin soll die Verwaltung Gelegenheit erhalten einen Ersatz für den Freizeit- und Bolzplatz, der sich jetzt auf der für die Bebauung vorgesehnen Fläche befindet, auf einer der angrenzenden Flächen zu finden. Die Verwaltung hat dies zugesagt und führt bereits Verhandlungen mit Grundstückseigentümern.
Hans-Henning Adler
Fraktions- und Gruppenvorsitzendevorsitzender
Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft unbrauchbar
Presseerklärung 16.11.17
Das Beratungsunternehmen Analyse & Konzepte hat jetzt im Auftrag der Stadtverwaltung ein „schlüssiges Konzept“ vorgelegt, mit dem die Grenzen für den angemessenen Bedarf für Unterkunft berechnet werden sollen. Damit soll festgelegt werden, ab welcher Miethöhe Bezieher von Leistungen nach den SGB II oder SGB XII sich eine neue Wohnung suchen müssen.
Bislang galt z.B. für eine allein lebende Person in Oldenburg in Anlehnung an das Wohngeldgesetz die Grenze von 477,40 € Brutto-Kaltmiete ( Miete + Nebenkosten) Dieser Wert soll jetzt nach Auffassung der Beraterfirma auf 409,50 € gesenkt werden. Ähnliche Absenkungen der Grenzwerte gibt es auch für die Wohnungen von Paaren oder Familien.
Die Gruppe DIE LINKE /Piratenpartei hat dazu eine Stellungnahme verfasst, die als Anlage beigefügt wird. Die Gruppe stellt in ihrer Kritik fest:
„Das „schlüssige Konzept“ der Beratungsgesellschaft Analyse & Konzept geht von falschen rechtlichen Maßstäben aus. Die dem Gutachten zugrunde gelegten Daten sind unzureichend. Die erhobenen Zahlen werden nur sehr ausgewählt vorgestellt. Die Zahlen sind auch nicht überprüfbar. Von dem Rechenwerk der Gutachter wird nur das Endergebnis mitgeteilt.“
Insbesondere wird kritisiert, dass die Beraterfirma vornehmlich die Bestandsmieten und die Neuvertragsmieten der letzten neun Monate berücksichtigt hat und nicht das vorhandene Angebot an Wohnungen herangezogen wurde, das eine zum Wohnungswechsel gezwungenen Person oder Familie tatsächlich vorfindet.