Rathaus in Oldenburg

Oldenburg                                                                                             2.06.2023

 

Sehr geehrte Herr Krogmann,

 

zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses des Verwaltungsausschusses und des Rates stellen wir den folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Planung und Umsetzung der Fahrradstraße Quellenweg so zu verändern, dass in den Bereichen, in denen auch nach den neusten Plänen der Verwaltung keine Parkplätze in der Nähe mehr vorgesehen sind, die vorhandenen Verkehrsschilder Z 283 (absolutes Halteverbot) durch das Verkehrsschild eingeschränktes Halteverbot (Z 286) ersetzt werden.

Begründung:

An den
Oberbürgermeister
der Stadt
Markt 1
26122 Oldenburg 22.06.2023

 

Sehr geehrte Herr Krogmann,

 

Zur nächsten Sitzung des Rates am 26.06.23 und des Verwaltungsausschusses vom gleichen Tag stellen wir zum Tagesordnungspunkt

 

Änderung der Satzung über die Erhebung von Marktgebühren (Marktgebührensatzung)

 

den folgenden Änderungsantrag

 

Art. 1 der
S a t z u n g zur Änderung der Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Erhebung von Marktgebühren (Marktgebührensatzung) wird wie folgt geändert:

An
Frau Baudezernentin Schacht
Technisches Rathaus
 15.06.2023
Sehr geehrte Frau Schacht,

zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.06.23 stellen wir zum Tagesordnungspunkt Ö 9.2 Rücknahme der Planungen für beidseitiges Halteverbot am Quellenweg

erneut den Antrag:


1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Planung und Umsetzung der Fahrradstraße Quellenweg so zu verändern, dass auf beiden Seiten der Straße abwechselnd Parkmöglichkeiten geschaffen werden (versetztes Parken).

Sollte dieser Antrag keine Mehrheit finden, stellen wir den folgenden Antrag:

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Planung und Umsetzung der Fahrradstraße Quellenweg so zu verändern, dass die vorhandenen Verkehrsschilder Z 283 (absolutes Halteverbot) durch das Verkehrsschild eingeschränktes Halteverbot (Z 286) ersetzt werden und im Abschnitt zwischen Uhlhornsweg und Kleestraße auf der nördlichen Seite eine Beschilderung vorzunehmen, die einem eingeschränktem Halteverbot entspricht.

An
Frau Baudezernentin Schacht
Industriestr.
                                                                            16.06.2023
Sehr geehrte Frau Schacht,

zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.06.23, zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 26.06.23 und zur Sitzung des Rates am 26.06.23 stellen wir zum Tagesordnungspunkt Mobilitätsplan Oldenburg 2030 den folgenden Änderungsantrag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Entwurf des Mobilitätsplans 2030 enthaltene Teilkonzepte zu einem einheitlichen und aufeinander abgestimmten neuen Entwurf zu überarbeiten und hierbei abzusichern, dass Beschränkungen des PKW-Verkehrs durch eine geeignete Förderung und die Erleichterungen von Maßnahmen der Verkehrsarten des Umweltverbundes (Bus, Fahrrad, Fußgängerverkehr) ausgeglichen werden, um eineausreichende Mobilität für alle zu gewährleisten.

Hierbei sollen auch die folgenden drei Punkt eingearbeitet werden:
1. Nach dem Neubau der Cäcilienbrücke soll dieser Bereich nicht für den PKW-Verkehr gesperrt werden. Die Verkehrsregelung auf der Straße Am Damm soll aber so verändert werden, dass dem Radverkehr mehr Raum geschaffen wird. Eine Tempo-20-Zone für den PKW-Verkehr und den Bus wäre z.B. möglich.
2. Es soll ein neues P&R-Konzept mit geeigneten Parkplätzen am Stadtrand erarbeitet werden, welches gewährleistet, dass die Busse kostenlos in die Innenstadt fahren, die Fahrsequenz erhöht wird, so dass keine lange Wartezeiten entstehen, und auch ausreichend für P&R geworben wird.
3. Die vorgesehene Umfahrung des Fußgängerzone im Einbahnverkehr muss so ausgestaltet werden, dass eine vollständige Umfahrung möglich ist und an der Kreuzung Staugraben/ Moslestraße ein Linksabbiegen ermöglicht wird, z. B. Dur Einrichtung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle.

 Begründung:

 

Presseerklärung:

28.05.2023

Die übergeordnete Zielsetzungen des Strategieplans Mobilität und Verkehr sind vor allem Maßnahmen zur Verlagerung von motorisiertem Individualverkehr auf Verkehrsarten des Umweltverbundes. Das sind:

 Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV),

 Förderung des Fuß- und Radverkehrs sowie der Sharingangebote,

 Unterstützung inter- und multimodaler Verkehrsmittelnutzung,

 Sicherstellung der Erreichbarkeiten sowie der

 Erhöhung der Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit.

 

Diese Zielsetzungen sind angesichts der Klimakatastrophe und der vom Stadtrat beschlossenen Zielsetzung, die CO2-Emmissionen deutlich zu verringern, völlig richtig. Die dann im Einzelnen von verschiedenen Gutachtern vorgeschlagenen Teilkonzepte werden zum größten Teil diesen Zielsetzungen aber nicht gerecht. Sie verfehlen das Klimaziel in vielen Bereichen.

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