Rathaus in Oldenburg

An den

Baudezernenten der Stadt

Technisches Rathaus

Industriestr.

26121 Oldenburg                                                                    01.03.2021

 

Sehr geehrter Herr Dr. Uhrhan,

Zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen beantragen wir, den Tagesordnungspunkt

Erhalt der Waldfläche im Bereich des B-Plans Nr. 66 (Schützenweg/Quartier Haarentor)

zu behandeln und stellen dazu den folgenden Antrag:

Bei der Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist zu beachten, dass die am östlichen Rand noch vorhandene Waldfläche nicht gerodet oder für andere Zwecke (Gebäude oder Parkplätze) umgewandelt werden darf.

Begründung:

Die Waldfläche ist schon ein mal unberechtigt verkleinert worden. Wir hatten in unseren Anträgen an den Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima schon darauf hingewiesen, dass das Gehölz eine Waldfläche im Sinne des Bundeswaldgesetzes ist. Es fällt nicht unter § 2 Abs. 2 Nr. 4 des Bundeswaldgesetzes, wonach kleinere mit Bäumen bewachsenen Flächen nicht als Wald gelten. Kleinere Flächen werden allgemein als Baumgruppen oder Hecken unter 700 qm verstanden (Klose - Orf. Forstrecht § 2 Anm. 27).

Die vom Investor im Rahmen des bisherigen – informellen - Verfahrens vorgelegten Bauzeichnungen weisen bisherige Waldflächen teilweise als Flächen für Parkplätze aus. Dem Investor ist deutlich zu machen, dass diese Flächen für seine Planung tabu sind. Waldflächen haben für das Klima einen besonders hohen Stellenwert. Sie binden CO2 und haben gerade in urbanen Siedlungsräumen für die Frischluftversorgung und kleinräumige Klimaregulation eine besondere Bedeutung. Sie dürfen deshalb nicht wirtschaftlichen Überlegungen geopfert werden. Auch kleinere Waldflächen innerhalb bebauter Ortslagen genießen nach dem Nds. Waldgesetz einen besonderen Schutz. Wertsteigerungen, die diese Flächen erfahren, wenn sie zu Bauland werden, können und dürfen diesen waldgesetzlichen Grundschutz nicht aushebeln.

Mit freundlichem Gruß

Hans-Henning Adler, Fraktionsvorsitzender

 

Jetzt reicht es: Wallkinobesitzer Marseille sollte enteignet werden

Wie lange will sich die Stadt von dem Eigentümer des Wallkinos, Herrn Marseille, noch auf der Nase herumtanzen lassen? Jetzt sind schon Bauteile vom Wallkino, das der Eigentümer bewusst verfallen lässt, heruntergefallen. Zum Glück ist niemand verletzt worden.
Die Verwaltung wird dazu mit der Äußerung zitiert, eine Enteignung sei theoretisch möglich, aber schwierig und langwierig. Nein, eine Enteignung ist auch praktisch möglich, weil das so im Gesetz steht: Nach § 30 (1) des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes ist eine Enteignung zulässig, soweit sie erforderlich ist, damit ein Kulturdenkmal in seinem Bestand oder Erscheinungsbild erhalten bleibt. Zu einem Kulturdenkmal gehören nach § 3 des Gesetzes auch Baudenkmale.

 

Hans-Henning Adler

Gruppenvorsitzender

 

Innenstadtkern: Ansatz von OB Krogmann greift zur kurz - Fußgängerzone auch als Ort nicht kommerzieller sozialer Begegnung gestalten

Vorschlag: Von der Stadt koordinierte Online-Plattform für Innenstadtgeschäfte

 

Das formulierte Ziel von Oberbürgermeister Krogmann, ausschließlich Handel und Gastronomie als Kern der Innenstadt zu definieren und retten zu wollen (vgl. NWZ vom 11.02.2021), greift zu kurz. Eine Zukunft als belebter Ort hat die Oldenburger Fußgängerzone nur, wenn sie sich auch für nicht kommerzielle Projekte sozialer und kultureller Art öffnet. Der Bedeutungsverlust des rein stationären Einzelhandels zugunsten des Online-Handels ist - unabhängig von Corona - ein langfristiger Trend, den man nicht stoppen, aber gestalten kann. Damit muss jetzt begonnen werden.

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 15.10.2020 seine Entscheidung verkündet hatte, die Klage der Stadt (und anderer Kläger) gegen das Eisenbahnbundesamt wegen des Ausbaus der Bestandsstrecke der Bahn mitten durch die Stadt abzuweisen, benötigte das Gericht fast vier Monate Zeit, um seine Entscheidung auf 34 Seiten zu begründen. Das Urteil bzgl. der anderen Kläger, die Bahnanlieger sind, wird wohl zeitgleich schriftlich ergangen sein.

 

 

Die Stadt hatte im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht geltend gemacht, dass sie auch in eigenen Rechten betroffen ist. Hierauf geht das Bundesverwaltungsgericht ein. So setzt sich das Gericht u. a. mit dem Einwand auseinander, dass die Errichtung der Lärmschutzwände auf der Bestandsstrecke einen erheblicher Eingriff in das Stadtbild darstellt, dass der Ausbau der Bestandsstrecke die Situation an höhengleichen Bahnübergängen weiter verschlechtert und mit erhöhten Schrankenschließzeiten zu rechnen ist, dass der Verkehr auf der alten Eisenbahnbrücke über die Hunte den Schiffsverkehr beeinträchtigt und auch darauf, dass ein städtischer Kindergarten durch die Streckenführung auf der Bestandsstrecke und die Baumaßnahmen betroffen ist.

 

Wir trauern um Dr. Heike Fleßner

geb. 14.04. 1944 gest. am 02.02.2021 

Heike Fleßner war 1985–1991 engagiertes Mitglied des Rates der Stadt Oldenburg, gewählt für die DKP-Fraktion, ab 1989 für die Fleßner/Müller-Fraktion. Schwerpunkte ihrer Ratsarbeit lagen auf dem Gebiet der Stadtentwicklungsplanung und Jugendhilfepolitik, insbesondere öffentliche Kleinkinderziehung (Krippe und Kindergarten). Als es in Oldenburg nur eine einzige Krippe gab, wurde sie 1980 Mitgründerin des „Vereins zur Förderung öffentlicher Kleinkinderziehung e.V.“, dessen Arbeit sie über Jahrzehnte mitgetragen hatte. An die Arbeit in dem Verein, der er heute „Verein für Kinder“ heißt, knüpfte auch ihre wissenschaftliche Tätigkeit an. Als Betroffene eines langjährigen Berufsverbotsverfahrens trat sie energisch und erfolgreich für die Verteidigung der demokratischen Grundrechte ein.
Heike Fleßner promovierte 1980 mit einer historischen Untersuchung über die Entwicklung öffentlicher Kleinkinderziehung auf dem Lande in Deutschland (1870–1924). Ihre Habilitation 1994 befasste sich mit dem Thema „Mütterlichkeit als Beruf: Historischer Befund oder aktuelles Strukturmerkmal sozialer Arbeit?“ An der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und darüber hinaus war ihr Fachurteil stets gefragt. Bei den Studierenden war sie hoch geschätzt.  

Sie war  Mitbegründerin der Gender-Studiengänge an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg sowie ab 2001 des Zentrums für interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung.
2013 wurde sie Vorsitzende des Landesverbandes Niedersachsen der pro familia, Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V. Auch war sie im Vorstand der Bertha Ramsauer-Stiftung und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Zentrums für Frauen- und Geschlechterstudien.

Nach schwer erlittener Krebs-Erkrankung hat Oldenburg eine großartige Streiterin für Frauenrechte und Kinderrechte verloren.

 

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