Rathaus in Oldenburg

Presseerklärung:                                      25.10.20

 

Da das Urteil des Bundesverwaltungsgericht zum Bahnausbau schriftlich noch nicht vorliegt, ist es eigentlich verfrüht, diesen Vorgang jetzt schon zu bewerten. Insofern erstaunt der NWZ-Kommntar vom 24.10.20 schon, insbesondere die dort vorgenommene Wertung, dass das Gerichtsverfahren von Anfang an keine Erfolgsaussicht gehabt habe.

In der vorliegenden kurzen Presseerklärung des Bundesverwaltungsgerichts wird auf die Verkehrsprognose der Bahn Bezug genommen, die methodisch nicht zu beanstanden sei. Diese Verkehrsprognose wurde von der Bahn im Laufe des Verfahrens so verändert, dass die Zahl der Güterzüge, die durch Oldenburg fahren sollen, schon vor Corona praktisch halbiert wurde. Dem scheint das Bundesverwaltungsgericht Glauben geschenkt zu haben. Das spricht aber gerade nicht dafür, dass die Klage von Anfang an aussichtslos war. Offenbar konnte die Bahn erst mit der veränderten Verkehrsprognose den Prozess gewinnen. Die in dem NWZ-Kommentar hervorgehobenen Einwendungen des Landkreises Ammerland gegen eine Umfahrungstrasse haben im ganzen Verfahren und in der mündlichen Verhandlung in Leipzig überhaupt keine Rolle gespielt.

Eine seriöse Bewertung des Urteil wird erst möglich sein, wenn die schriftlichen Entscheidungsgründe vorliegen. Dabei wird auch zu prüfen sein, ob das Urteil Verfassungsrecht verletzt.

Hans-Henning Adler

Vorsitzender des Bahnausschusses

 

Sehr geehrter Frau Sachse,

zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses stellen wir den folgenden Antrag und stellen dazu auch die folgende Anfrage:

 

Antrag: Heimaufsicht personell verstärken

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, die im Rahmen der Heimaufsicht zu überwachenden Pflegeeinrichtungen regelmäßig und mindestens einmal im Jahr

aufzusuchen. Bei den Überprüfungen ist von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Einrichtungen unangemeldet zu besuchen. Bei diesen Besuchen sind auch die Zimmer der Betreuten in Augenschein zu nehmen, wenn diese damit einverstanden sind.

 

Begründung:

 

Nach § 9 (1) des Niedersächsisches Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) führen die Heimaufsichtsbehörden in den Heimen wiederkehrende und anlassbezogene Prüfungen durch. Angemeldete und unangemeldete Prüfungen sind jederzeit zulässig.

 

In § 9 (4) NuWG steht: Die Heimaufsichtsbehörde prüft jedes Heim mindestens einmal jährlich. Sie kann die Prüfungsabstände auf bis zu zwei Jahre ausdehnen, wenn ein Heim durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder gemäß § 114 Abs. 4 Satz 2 des Elften Buchs des Sozialgesetzbuchs durch unabhängige Sachverständige oder Prüfinstitutionen geprüft worden ist.

An

Frau Stadträtin Sachse

Bergstr. 25

26122 Oldenburg 14.09.2020

 

 

Sehr geehrter Frau Sachse,

 

zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses stellen wir zum

Tagesordnungspunkt Ö.9.1 Bericht der Heimaufsicht zur Situation in Oldenburger Pflegeheimen

die folgende Ergänzungsfragen:

1. In der Vorlage der Verwaltung steht, das das Betreten der Bewohnerzimmer wegen Art. 13 GG nur mit Zustimmung der Heimbewohner möglich ist. Dies ist natürlich richtig. Führt das aber dazu, dass die Heimaufsicht gar nicht versucht, in die einzelnen Wohnungen hineinzuschauen, nachdem vorher die BewohnerInnen gefragt werden, ob die Wohnung betreten werden darf?

2. Im Bericht der Verwaltung wird entschuldigend zur Frage der unzureichenden Pflegesituation auf den „knapp bemessenen Personalschlüssel“ verwiesen. Bedeutet dies, dass die Heimaufsicht die gegenwärtige Situation hinnimmt und nicht darauf drängt, bei geringerem Personal die Zahl der Heimbewohner zu reduzieren, um eine Betreuung zu sichern, die der Menschenwürde der Bewohnerinnen und Bewohner gerecht wird?

12.10.2020

Sehr geehrter Frau Sachse,

zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses stellen wir den folgenden Antrag :

 

Eigene Initiativen zur Lösung der Probleme des „grauen Wohnungsmarktes“ und zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Austrocknung des „grauen Wohnungsmarktes“ und zur Verhinderung von Obdachlosigkeit mit Organisationen wie Diakonie und Caritas oder nicht-kirchlichen Wohlfahrtsorganisationen Gespräche aufzunehmen und ein Konzept zu entwickeln, das nach dem Prinzip „Housing first“ Menschen, die auf dem regulären Wohnungsmarkt gegenwärtig keine Wohnung finden, weil sie spezifische soziale Probleme haben ( z.B. Überschuldung, negative Schufa-Einträge, Drogenprobleme, vorherige Strafhaft... ) eine menschenwürdigeUnterkunft sichert. Es sollen Wohnverhältnisse geschaffen werden, die sozialarbeiterisch in eigenen Gebäuden der Stadt oder in Gebäuden eines Wohlfahrtsverbandes betreut werden, die über ein Erbbaurecht errichtet werden.

 

Begründung:

 

Denkbar sind mehrere Lösungen:

 

1. Es könnten von der Stadt auf eigenem Grundstück zunächst ein oder zwei Gebäude auf verschiedenen Standorten mit jeweils etwa 6 bis 8 Einraumwohnungen (mit Kochnische und eigener Sanitärzelle) gebaut und dann vermietet werden. Diese Gebäude sollen nicht größer sein, um zu verhindern, dass sich Problemgruppen in einem größeren Gebäudekomplex bündeln. Sie sollten auch auf verschieden Standorte verteilt werden.

Presseerklärung

 

In der Nacht zum 9. September waren im Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos und in der Umgebung mehrere Brände ausgebrochen. Weil auch Wohncontainer in Flammen standen, ließen die Behörden das Lager evakuieren.
Das schon vorher völlig überfüllte Lager ist jetzt praktisch zerstört. Die Menschen leben auf der Straße. Es ist jetzt ein zwingendes Gebot der Humanität: Die Menschen in Moria müssen gerettet und aufgenommen werden. Bundesinnenminister Seehofer und Außenminister Maas müssen sofort ihre Blockadehaltung aufgeben und für Deutschland die Bereitschaft erklären, Flüchtlinge aus Moria aufzunehmen.
Der Oberbürgermeister sollte jetzt ein Zeichen setzen und für unsere Stadt erklären: Die Stadt Oldenburg ist bereit und in der Lage ihren Beitrag zu leisten. Ein EU-Sondergipfel zur Lösung dieser humanitären Katastrophe wäre jetzt geboten. Dies darf aber keine Vorbedingung sein den notwendigen deutschen Beitrag für eine Sofort-Hilfe jetzt zu leisten.

 

 

 

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