Rathaus in Oldenburg

Presseerklärung

 

Terror gegen emanzipatorisches Engagement darf nicht zugelassen werden

 

Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Oldenburg solidarisiert  sich mit den Aktivistinnen und Aktivisten des Klimacamps. Die feigen Angriffe auf das Camp (NWZ vom 15.7.22) verurteilen wir auf Schärfste. Offensichtlich handelt es sich um rechtsextremistisch motivierte Täter, die nicht nur den menschengemachten Klimawandel bagatellisieren, sondern auch feindlich  gegenüber emanzipatorischem Engagement eingestellt sind. Dieser Terror darf nicht zugelassen werden.

 

Menschen wie die Klimaaktivistinnen und Aktivisten, die sich frei von Egoismus für die Rechte von Menschen und für eine Zukunft auf unserem Planeten einsetzen, sind das Rückgrat unserer Demokratie. Dass diese Menschen von reaktionären Kräften eingeschüchtert oder sogar Gewalt ausgesetzt werden, ist unerträglich. Wir fordern daher die Polizei auf, einen verlässlichen Schutz des Klima-Camps sicherzustellen. Es kann nicht sein, dass eine Gruppe von Demokratiefeinden die Möglichkeit hat, über Wochen Terror und Gewalt auszuüben, ohne dass dies unterbunden wird.

 

Jonas Christopher Höpken

Ratsherr Fraktion Die Linke

 

 

 

Presseerklärung 

 

Krogmann betreibt Panikmache 

Niemandem mit wenig Geld den Gashahn oder die Heizung abstellen!

 

Gegen die zeitweilige Schließung von Stadtteilbädern spricht sich die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Oldenburg aus. Eine solcher Schritt würde auf unseren Widerstand stoßen - wie auch andere unverhältnismäßige Maßnahmen, die vor allem Menschen treffen, die auf eine funktionierende städtische Infrastruktur angewiesen sind. Oberbürgermeister Krogmann betreibt hier Panikmache (NWZ vom 8.7.22), die nicht angemessen ist. 

 

In der gegenwärtigen Situation gilt es vielmehr Ruhe zu bewahren und abzuwarten, wie die Versorgung mit Gas im Winter überhaupt aussehen wird. Nach der angekündigten Lieferung der Turbine für  Nordstream I durch Kanada lässt sich dies noch nicht prognostizieren. Auch die Diskussion über die Einschränkung der Warmwasserversorgung oder die zwangsweise Reduzierung der Heiztemperatur (NWZ vom 11.7.22) ist in dieser Situation unverantwortlich. 

 

Wichtig wäre dagegen jetzt die Zusicherung, dass in Oldenburg niemandem der Gashahn oder die Heizung abgestellt wird, weil er oder sie drastisch erhöhte Rechnungen nicht bezahlen kann. Die Oldenburgerinnen und Oldenburger -auch die mit wenig Geld - müssen sich jetzt darauf verlassen können, dass sie vor solchen Horrorszenarien geschützt werden. 

 

Jonas Christopher Höpken 

Ratsherr Die Linke.Oldenburg

Mittglied im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen

 

 

Sehr geehrte Herr Krogmann,

zur Ratssitzung am 27.06.22 und zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am gleichen Tag beantragen wir den Tagesordnungspunkt

 

Neuplanung des Flötenteichs erst in die Fachausschüsse

 

zu behandeln und stellen hierzu den folgenden Antrag:

 

Der Beschluss des Ausschusses für Haushalt und Finanzen aus der Sitzung vom 01.06.2022 zu TOP Ö 19.1 über den Vorentwurf des Sport- und Gesundheitsbads am Flötenteich wird aufgehoben. Die Vorlage 22/0365 wird zunächst im Sportausschuss und im Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima vorgestellt. Dabei soll die Verwaltung in einer ergänzenden Vorlage die Vor- und Nachteile des alten vom Rat beschlossenen Ausbauplans und den neuen Entwurf umfassend unter klimapolitischen und sportpolitischen Erwägungen abwägen. Nach diesen Erörterungen in den Fachausschüssen und im Verwaltungsausschuss soll dann endgültig der Rat entscheiden, welcher Planung der Vorzug gegeben wird.

Begründung:

 

Sehr geehrter Herr Krogmann,

 

für die Ratssitzung und den VA am 27.06.22 stellen wir zum Punkt Ö 9.5 Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates den folgenden Änderungsantrag:

 

Die Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates Oldenburg wird in Punkt 8 Satz 1 wie folgt neu gefasst:

 

  1. Öffentlichkeit der Beiratssitzung

Die Sitzungen des Beirats sind öffentlich. Die Öffentlichkeit kann durch Beschluss  des Beirats ausgeschlossen werden. Hierbei gilt § 64 Abs. 1 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes entsprechend.

 

Die Sätze 2 und 3 von Punkt 8 bleiben unverändert.

 

Begründung:

Ratssitzungen und Ausschusssitzungen sind grundsätzlich öffentlich, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern. Diese Regel nach § 64 Nds. Kommunalverfassungsgesetz sollte auch für den Gestaltungsbeirat gelten.

Die vorliegende Fassung schafft eine Öffentlichkeit erster und zweiter Klasse (Bürgervereine und Presse) schließt aber Normalbürger generell aus. Gerade Gestaltungsfragen besonderer Bauvorhaben sind aber von allgemeinem Interesse für die Allgemeinheit.

 

Weitere Begründung erfolgt öffentlich.

 

Mit freundlichen Grüßen                                       Holger Onken, Gruppenvorsitzender

Stadtverwaltung sollte sich für Gleichbehandlung einsetzen

 

Dass Geflüchtete aus der Ukraine voraussichtlich künftig nicht mehr Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem SGB II bekommen (vgl. NWZ vom 18.05.22), ist zu begrüßen; kontraproduktiv ist aber, dass dies nicht für alle Geflüchtete gilt. Durch die Schaffung von zwei Klassen Geflüchteter mit unterschiedlichen finanziellen Ansprüchen  besteht die Gefahr, Spaltung und Missgunst zu schüren. Sachlich ist das in keiner Weise gerechtfertigt, denn die Not von Geflüchteten zB aus anderen Kriegsgebieten ist nicht generell geringer als bei denen aus der Ukraine.  Auch die Beratungs- und Förderangebote sollten daher für alle Geflüchteten gleich sein.

 

Sachgerecht wäre es, allen Geflüchteten Leistungen nach dem SGB II zu gewähren, da dies eigentlich sowieso nur das Existenzminimum abdeckt. Anstatt die voraussichtliche unterschiedliche Behandlung von Geflüchteten zu begrüßen, sollte die Verwaltung sich im eigenen Interesse für eine Gleichbehandlung einsetzen.

 

Jonas Christopher Höpken

Mitglied im Ausschuss für Integration und Migration

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