Rathaus in Oldenburg

An  den                                                                                                                           

Oberbürgermeister

der Stadt

Markt 1

26122 Oldenburg                                                                                             10.03.2023

 

Sehr geehrte Herr Krogmann,

 

Zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Digitalisierung und internationale Zusammenarbeit (WiFö) und zur nächsten Sitzung des Betriebsausschusses Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau (EGH)

 

beantagen wit den Tagesordnungspunkt

 

Toilettenhäuschen am Pferdemarkt

 

zu behandeln.

 

Hierzu bitten wir die Verwaltung um einen Bericht, insbesondere zu folgenden Fragen:

 

  1. In der Vergangenheit war das Toilettenhäuschen für das allgemeine Publikum zugänglich. Warum ist das jetzt geschlossen worden? Gehört es nicht zur Attraktivität der Märkte auf dem Pferdemarkt, eine solche Einrichtung vorzusehen, zumal dort auch an verschiedenen Ständen Getränke und auch Speisen verzehrt werden?

Presseerklärung       10.02.2023                                                                                      09.02.2023

 

Den Antrag von Bündnis 90/DIE Grünen und SPD die Parkgebühren in den städtischen Parkhäusern und in den bewirtschafteten Parkflächen in einem Stufenplan bis zu 5,20 € pro Stunde zu erhöhen, lehnt die Fraktion DIE LINKE ab.

Insbesondere wird ein über mehrere Jahre laufender Stufenplan mit steigenden Tarifen abgelehnt, weil in der gegenwärtigen Situation der Inflation überhaupt nicht absehbar ist, wie sich die wirtschaftliche Situation in einem Jahr darstellen wird und ob es bei einer anhaltenden Rezession  den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt weitere finanzielle Belastungen überhaupt zugemutet werden können. Bevor weitere Erhöhungen beschlossen werden, sollten erst einmal die Erfahrungen mit der ersten Erhöhungsstufe ausgewertet werden.

Im Übrigen kann auf das verwiesen werden, was die Verwaltung  zu diesem Thema in der der Vorlage 22/0524 zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.11.2022 zutreffend geschrieben hatte:

 

Nach Auffassung der Verwaltung, einigen Mitgliedern der Projektbegleitgruppe sowie des büros StadtVerkehr“, könnte eine noch stärkere Steigerung auch zu geringeren Parkeinnahmen führen. Die Besucher der Innenstadt könnten die bewirtschafteten Parkplätze meiden, so dass die bewirtschafteten Parkplätze weniger nachgefragt werden. Im besten Fall würden sie auf den ÖPNV oder das Fahrrad umsteigen, im schlechtesten Fall würden sie versuchen nicht bewirtschaftete Plätze zu finden, was zu einer Zunahme des Parksuchverkehrs führen würde. Oder, mögliche Besucherinnen und Besucher meiden die Innenstadt und weichen auf die Einkaufszentren in den Randbereichen aus.
Daneben könnte der erwünschte Effekt der Verkehrsverlagerung auch durch die vergleichsweise günstigen Parktarife in den privatwirtschaftlich betriebenen Parkhäusern (ca. 2.700 Parkplätze) geschmälert werden.
Die Erhöhung der Parkgebühren in den Folgejahren, sollte durch geeignete Maßnahmen unterstützt werden, um eine möglichst hohe Akzeptanz vor allem bei den Besucherinnen und Besuchern aus dem Umland zu erreichen. Diese Maßnahmen könnten die Schaffung von Park & Ride Parkplätzen, die Erhöhung der ÖPNV-Frequenzen oder das Angebot von anderen Fortbewegungsmitteln sein.

 

Die Fraktion DIE LINKE. übersieht nicht, dass die Parkgebühren in Oldenburg im Vergleich zu anderen Städten sehr niedrig sind und eine angemessene Erhöhung vertretbar ist.

Die Fraktion folgt auch dem Vorschlag die Jahresbeträge für die Anwohnerparkausweise zu erhöhen, aber auch hier ohne Stufenplan mit weiteren Erhöhungen in den nächsten Jahre.

Die LINKE. wird deshalb in der Sitzung des Verkehrsausschusses einen Änderungsantrag stellen, der sich an dem Verwaltungsvorschlag vom November orientieren wird. Danach würden die Parkgebühren in der Zone 1 von 0,60 € auf 1,00 € pro angefangene halbe Stunde erhöht werden und in den Zonen 2 und 3 von 0,30 € auf 0,50 €.

 

 

Hans-Henning Adler, Ratsherr

Pressesprecher der Fraktion DIE LINKE.      

Presseerklärung Fraktion DIE LINKE.Oldenburg

 

Schließung wäre große Härte für Betroffene

 

Das BTB-Bad muss erhalten bleiben! Eine Schließung, die ja, wenn sie einmal vollzogen wäre, nicht revidiert werden könnte,  wäre eine große Härte für viele Menschen vor allem im Stadtnorden. Die Fraktion DIE LINKE spricht sich daher für eine Erhöhung der Bezuschussung der Betriebskosten um 175.000 Euro aus und wird sich in den Haushaltsberatungen dafür einsetzen.

 

Es geht nicht darum, dem BTB einen Gefallen zu tun, dem die Stadt im Gegenteil dafür dankbar sein kann, dass er überhaupt bereit ist, das Bad zu erhalten, wenn dies finanziell tragbar ist. Es geht vielmehr um Bevölkerungsgruppen, die auf das Bad angewiesen sind und für die es nach einer Schließung keine Alternative geben wurde: Neben der Nutzung durch Kindergärten, Schulen, für Wassergewöhnung und Schwimmunterricht  finden im BTB-Bad  für viele Menschen medizinisch unverzichtbare Wassergymnastikkurse und andere Gesundheitsmaßnahmen statt. Ich kenne  Betroffene, die froh sind, dass ihre Krankenkasse ihnen gerade für ein weiteres Jahr ihre ärztlich verordnete Wassergymnastik genehmigt hat, die diese bei einer Schließung  aber nicht mehr in Anspruch nehmen könnten und auch keine Alternative hätten - zum Schaden ihrer Gesundheit. Wir hoffen daher sehr, im Rat eine eine Mehrheit für eine Erhöhung der Bezuschussung zu finden; dies wäre im allgemeinpolitischen Interesse dieser Stadt.

 

Jonas Christopher Höpken

Mitglied im Sportausschuss

Fraktion DIE LINKE.Oldenburg

 

Oldenburg, 21.10.2022

 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir bitten darum folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Verwaltungsausschusses und des Rates der Stadt Oldenburg am 7. November zu nehmen:

 

Der Rat hebt den Beschluss des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft und Hochbau vom 6.10.2022 zur Unterhaltsreinigung in Objekten der Stadt Oldenburg für den Zeitraum vom 02.01.2023 bis zum 07.01.2028 auf, um diese Arbeiten zukünftig mit eigens zu diesem Zweck einzustellenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchzuführen.

 

Begründung:

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten durch eine Anstellung bei der Stadt weniger einem Druck durch die Arbeitsverdichtung ausgesetzt sein. Damit könnten auch Gründe entfallen, die zu einer vorzeitigen Aufkündigung des bisherigen Vertrages mit einem privaten Anbieter geführt haben.

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Dr. Holger Onken

Fraktionsvorsitzender

 

Christel Homann

Mitglied im Betriebsausschusse Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau

 Oldenburg 18.10.2022

Sehr geehrte Herr Krogmann,

Zur nächsten Sitzung des Rates, des Allgemeinausschusses und des Verwaltungsausschusses beantragen wir den Tagesordnungspunkt

 

Leerstand bekämpfen - Zweckentfremdungssatzung für Oldenburg

 

zu behandeln und stellen dazu den folgenden Antrag:

 

Wir beantragen zu beschließen:

 

1. Der Rat der Stadt Oldenburg stellt fest, dass die Stadt Oldeburg im Sinne des § 1 des Niedersächsischen Zweckentfremdungsgesetzes als Gebiet zählt, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist.

2. Die Verwaltung wird beauftragt zur nächsten Ratssitzung einen Entwurf für eine Zweckentfremdungssatzung für Oldenburg zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Begründung:

 

Der Nds. Landtag hat am 27.03.2019 das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NzwEWG) beschlossen. Dieses Gesetz ermächtigt die Gemeinden für ihr Gebiet Zweckentfremdungssatzungen zu beschließen, wenn auf ihrem Territorium Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen nicht zur Verfügung stehen und daher die Wohnraumversorgung gefährdet ist.

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