Rathaus in Oldenburg

Forderungen von Christoph Baak unseriös
Die Aussage des haushaltspolitischen Sprechers der CDU-Fraktion Christoph Baak, die Stadt müsse jetzt „anfangen, Schulden zu tilgen“ (vgl. NWZ vom 10.06.2017) hinterlässt den Eindruck, dass dieser sich mit der Entwicklung des Oldenburger Haushaltes in den letzten Jahren wenig beschäftigt hat. Unseriös und politisch auch nicht wünschenswert ist Baaks Forderung, bis zum Jahre 2030 die Nettoneuverschuldung komplett zu stoppen.

Bahnausschuss-Reise

Bahnausschuss-Reise bestätigt: Der Bahnausschuss der Stadt Oldenburg hat zusammen mit Vertretern der Bürgerinitiativen IBO und Live die Städte Oberhausen, Wesel und Zevenaar (Niederlande) besucht, um sich über Sicherheitsmaßnahmen an der Eisenbahnstrecke „Betuwe“ zu informieren, die von Rotterdam bis Genua führt und auf niederländischer Seite schon als reine Güterverkehrsstrecke fertig ausgebaut ist.

Zu einer gemeinsamen Beratung haben sich am 09.05.2017 Vertreter des Betriebsrates des Städtischen Klinikums und der Gruppe DIE LINKE/ Piratenpartei im Betriebsratsbüro der Beschäftigtenvertretung getroffen. Der Betriebsrat schilderte die gegenwärtige Belastung der Pflegekräfte als schon jenseits der Grenze des Zumutbaren.
Gefordert wird ein gesetzlicher Personalschlüssel, der garantiert, dass die Beschäftigten ausreichend Zeit bekommen, sich den Patientinnen und Patienten fachgerecht zuwenden zu können. Das Abrechnungssysten mit den DRG-Fallpauschalen habe die versprochenen Kosteneinsparungen nicht hervorgebracht. Es führe nur zu zunehmender Arbeitsverdichtung und zu mehr Bürokratie.

Die von der Verwaltung jetzt vorgelegten Zahlen über die fehlenden Krippen- und Kindergärtenplätze sind alarmierend. Das bestehende Kita-Ausbauprogramm muss nachgebessert werden. Der Rat sollte jetzt schnell handeln und in Abstimmung mit den Trägern kurzfristig Räume mieten und Personal einstellen.

In der Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Oldenburg am 25.04.2017 hat die Vertreterin der Arbeitslosenselbsthilfe ALSO gefordert, die Umstände zu klären, unter denen das Jobcenter die sogenannten  "Hausbesuche" zur Überprüfung der Wohnverhältnisse bei Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen durchführen lässt.

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