Presse in Oldenburg

Die Kritik am AWB wegen des neuen Abfuhrkalenders (vgl. NWZ vom 22. und 24.02.2017) ist nicht sachgerecht; das müsste eigentlich gerade Herr Klaukien wissen.
Der Abfall wird in Oldenburg  eben nicht nur vom städtischen AWB abgeholt, sondern auch von der privatwirtschaftlichen ARGE. Logistische Veränderungen bei der Abfuhr der verschiedenen Abfallarten können daher nicht einseitig dem AWB zugeschrieben werden, sondern hier muss man schon konkret darüber sprechen, was genau geändert wurde.

Wer genau hinguckt stellt fest, dass es bei den Abfuhrterminen des AWB nur geringfügige Verschiebungen gegeben hat, die sich im Wesentlichen aus den Veränderungen durch die Verwendung des dritten Seitenladers im Interesse einer gleichmäßigen Auslastung der Touren ergeben. Die meisten Änderungen bei den Abfuhrterminen hat die ARGE vorgenommen. Gegenüber dieser hat die Stadt aber kein Weisungsrecht; das würde die ARGE sich auch sicher verbitten. Für die Entscheidungen der ARGE kann die CDU nun aber nicht den AWB verantwortlich machen. Die CDU-Forderung, der AWB müsse 2017 "zum alten Verfahren zurückkehren" ist schlicht unsinnig. Wenn überhaupt müsste Herr Klaukien der ARGE nahelegen, Änderungen zurückzunehmen - aber auch das ist nicht so einfach wie von der CDU suggeriert.
Um es konkret zu machen: Es war die ARGE, die im Vorfeld der 2017er-Sammlung dargelegt hat, dass sie aus logistischen Gründen Veränderungen vornehmen müsse, was z.B. auch einen Wechsel des bisherigen Sammlungstages beinhaltete. Die ARGE muss ja auch immerhin die Interessen von vier Mitgliedern unter einen Hut bringen. Zudem sind Mengen und Gewichte der Gelben Säcke einerseits und der Papiertonnen andererseits  so unterschiedlich, dass gleichartige Tourenplanungen von der ARGE wohl als unwirtschaftlich angesehen werden, wenn sie vollumfänglich praktiziert würden. Dem AWB steht es nicht zu, der ARGE in diese Planungen hineinzureden; letztlich kann sie diese im Rahmen des Abstimmungsverfahrens lediglich zur Kenntnis nehmen und in den Abfuhrkalender aufnehmen. Es gibt auch schon Signale seitens der ARGE, dass sie die veränderten Planungen in 2017 beobachten und analysieren und für 2018 ggf. Nachbesserungen vornehmen wird; der AWB wird dabei versuchen darauf hinzuwirken, dass der dritte Abfuhrtag für die Papiertonnen in einigen Straßenzügen entfällt.
Ferner ist noch darauf hinzuweisen, dass die Entzerrung der Termine dem AWB und der ARGE gleichermaßen zugute kommt, denn die Tonnen einer Abfallfraktion lassen sich so effektiver leeren und zurückstellen, als wenn der jeweilige Abholer die eigenen Tonnen hinter denen der anderen Abfallfraktionen hervorholen muss. Und für die Fußgänger, insbesondere Nutzer von Kinderwagen, Rollstühlen und Gehhilfen sowie Kleinkinder mit Rädern auf Gehwegen) ergeben sich unstreitig Verbesserungen, wenn nur die Hälfte der Tonnen bereitgestellt wird. Dies umso nachhaltiger, je mehr Tonnen in verdichteter Bebauung und vor Mehrfamilienhäusern herausgestellt werden.

Mitteilung vom: 02.03.2017
Jonas Christopher Höpken
Vorsitzender des Betriebsausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb Ratsherr Gruppe Die Linke/Piratenpartei