Rathaus in Oldenburg

Oldenburg                                                                                             08.12.2023

 

Sehr geehrte Frau Schacht,

 

zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima am 14.12.2023 stellen wir  zum Tagesordnungspunkt 17.1 zum Antrag von Hern Skiba

Verlängerung des Baumoratoriums zum Bebauungsplan N-777G (Entlastungsstraße Fliegerhorst/Fliegerhorst-Straße)

 

den folgenden Änderungsantrag:

 

Beschluss:

Das bestehende Baumoratorium (siehe Vorlage 22/0257) möge solange verlängert werden, bis dass die folgenden zwei Gutachten in Auftrag gegeben und vorgelegt wurden:

  1. Bedarfsanalyse:

Hierbei geht es um die Fragestellung, ob unter Berücksichtigung der aktuellen und bereits geplanten verkehrlichen Entwicklungen bzw. Beschlusslagen der Stadt der Bau der Straße noch erforderlich und zeitgemäß ist. und nach dem vorgesehenen Trassenverlauf sinnvoll ist.

  1. Bodengutachten:

Hierbei geht es um die kleinräumige Begutachtung des Bodens im Trassenverlauf und dessen Tragfähigkeit auch auf Dauer.

Ziel ist die Einordnung und Prüfung der Straßenplanung unter den veränderten Rahmenbedingungen und sowie die Verhinderung einer vorschnellen Zerstörung äußerst schützenswerter Natur bei unzureichender Datengrundlage sowie die Vermeidung von damit verbundenen unvorhersehbaren hohen Kosten für die Stadt Oldenburg.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Christel Homann  und  Hans-Henning Adler      

Oldenburg                                                                                             2.06.2023

 

Sehr geehrte Herr Krogmann,

 

zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses des Verwaltungsausschusses und des Rates stellen wir den folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Planung und Umsetzung der Fahrradstraße Quellenweg so zu verändern, dass in den Bereichen, in denen auch nach den neusten Plänen der Verwaltung keine Parkplätze in der Nähe mehr vorgesehen sind, die vorhandenen Verkehrsschilder Z 283 (absolutes Halteverbot) durch das Verkehrsschild eingeschränktes Halteverbot (Z 286) ersetzt werden.

Begründung:

An den
Oberbürgermeister
der Stadt
Markt 1
26122 Oldenburg 22.06.2023

 

Sehr geehrte Herr Krogmann,

 

Zur nächsten Sitzung des Rates am 26.06.23 und des Verwaltungsausschusses vom gleichen Tag stellen wir zum Tagesordnungspunkt

 

Änderung der Satzung über die Erhebung von Marktgebühren (Marktgebührensatzung)

 

den folgenden Änderungsantrag

 

Art. 1 der
S a t z u n g zur Änderung der Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Erhebung von Marktgebühren (Marktgebührensatzung) wird wie folgt geändert:

An
Frau Baudezernentin Schacht
Industriestr.
                                                                            16.06.2023
Sehr geehrte Frau Schacht,

zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.06.23, zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 26.06.23 und zur Sitzung des Rates am 26.06.23 stellen wir zum Tagesordnungspunkt Mobilitätsplan Oldenburg 2030 den folgenden Änderungsantrag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Entwurf des Mobilitätsplans 2030 enthaltene Teilkonzepte zu einem einheitlichen und aufeinander abgestimmten neuen Entwurf zu überarbeiten und hierbei abzusichern, dass Beschränkungen des PKW-Verkehrs durch eine geeignete Förderung und die Erleichterungen von Maßnahmen der Verkehrsarten des Umweltverbundes (Bus, Fahrrad, Fußgängerverkehr) ausgeglichen werden, um eineausreichende Mobilität für alle zu gewährleisten.

Hierbei sollen auch die folgenden drei Punkt eingearbeitet werden:
1. Nach dem Neubau der Cäcilienbrücke soll dieser Bereich nicht für den PKW-Verkehr gesperrt werden. Die Verkehrsregelung auf der Straße Am Damm soll aber so verändert werden, dass dem Radverkehr mehr Raum geschaffen wird. Eine Tempo-20-Zone für den PKW-Verkehr und den Bus wäre z.B. möglich.
2. Es soll ein neues P&R-Konzept mit geeigneten Parkplätzen am Stadtrand erarbeitet werden, welches gewährleistet, dass die Busse kostenlos in die Innenstadt fahren, die Fahrsequenz erhöht wird, so dass keine lange Wartezeiten entstehen, und auch ausreichend für P&R geworben wird.
3. Die vorgesehene Umfahrung des Fußgängerzone im Einbahnverkehr muss so ausgestaltet werden, dass eine vollständige Umfahrung möglich ist und an der Kreuzung Staugraben/ Moslestraße ein Linksabbiegen ermöglicht wird, z. B. Dur Einrichtung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle.

 Begründung:

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