Rathaus in Oldenburg

An                                                                                                                            

Frau Erste Stadträtin

Silke Meyn

Pferdemarkt 14

26121 Oldenburg                                                            02.06.2015

 

Anfrage für Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen

Sehr geehrte Frau Meyn,

die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei stellt zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen zu TOP 14 folgende Fragen an die Verwaltung:

Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet am 21.5.15, dass die Mitglieder des EWE-Aufsichtsrates 20.000 € pro Jahr als Vergütung erhalten. Nach § 9 der Nds. Nebentätigkeitsverordnung dürfen Hauptverwaltungsbeamte  von ihren Vergütungen aus derartigen Nebentätigkeiten maximal 6.200 € behalten. Weiter berichtet die Zeitung, dass der Oberbürgermeister der Stadt Jürgen Krogmann das Geld für sich behalte und nicht abführe – wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Dazu die folgenden Fragen:

  1. Ist es richtig, dass der Oberbürgermeister meint, seine Einnahmen aus den  Nebentätigkeiten nicht an die Stadt in dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang abführen zu müssen?
  2. Hat der OB, der ja erst seit Kurzem Mitglied des Aufsichtsrates der EWE ist, schon eine erste Zahlung, eventuell auch Teilzahlung, aus der Tätigkeit im Aufsichtsrat erhalten und davon einen Teil abgeführt?
  3. Hat der frühere Oberbürgermeister Dr. Schwandner entsprechend § 9 NNVO die über 6.200 € liegenden Einnahmen aus Nebentätigkeiten, insbesondere aus seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied der EWE, an die Stadtkasse abgeführt?
  4. Falls nein, warum hat die Verwaltung gegen ihn noch keine Erstattungsforderung geltend gemacht oder einen entsprechenden Erstattungsbescheid erlassen?

Mit freundlichem Gruß

Hans-Henning Adler, Fraktionsvorsitzender

Herrn Oberbürgermeister

Jürgen Krogmann

Altes Rathaus / Markt 1

26122 Oldenburg                                                               Oldenburg, 07.05.2015

  

Nächste Sitzung des Kulturausschusses

  Sehr geehrter Herr Krogmann,

 zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

 Gestaltung des öffentlichen Raums, Gestaltung von Schaltkästen im öffentlichen Raum.

 auf die Tagesordnung.

 Da in anderen Kommunen Schaltkästen eine bunte Gestaltung erfahren und so den öffentlichen Raum bereichern, möchten wir für Oldenburg ähnliches vorschlagen. Dazu möge die Verwaltung recherchieren. Beispielsweise im Landkreis Harburg, Samtgemeinde Hanstedt. Beispiele könnte ich vorstellen.

Zum Tagesordnungspunkt sollten Vertreter der Betreiber eingeladen werden, zum Beispiel Herr Andre Jestadt von der EWE, die schon aus Hanstedt Erfahrungen haben müsste.

Wir stellen uns eine Freigabe für Kunst im öffentlichen Raum vor, zum Beispiel für Graffiti.

 Begründung:

In der Verkehrsausschusssitzung vom 16.03.2015, unter dem Tagesordnungspunkt 6, Kabelverlegungsarbeiten, Vorlage: 15/0176, hat Herr Drieling nach einer möglichen Gestaltung gefragt.

  

Mit freundlichen Grüßen

 Jan-Martin Meyer

DIE LINKE. / Piratenpartei

An Frau Stadträtin

Silke Meyn                                                                                      Oldenburg, 27.01.2015

Pferdemarkt 14

26105 Oldenburg 

Nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 4.2.2015,

Ratssitzung am 9.2.2015

 

Sehr geehrte Frau Meyn,

die Gruppe Die Linke./Piratenpartei stellt zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen und zur Ratssitzung im Februar den folgenden Änderungsantrag:

 zum Tagesordnungspunkt 8

 Beschluss: Anlage 1 wird wie folgt geändert:

 bei Artikel I:

 Grundsteuer B für Grundstücke: 450 v. H.

  1. Gewerbesteuer: 450 v. H. 

 Begründung:  

Der von der Verwaltung vorgeschlagene Hebesatz für die Grundsteuer B ist sozial unausgewogen. Nicht nur Hauseigentümer, auch Mieterinnen und Mieter würden sie bezahlen müssen, weil die Grundsteuer in fast allen Mietverträgen als Bestandteil der von den Mietern zu tragenden Nebenkosten aufgeführt wird. Ein Hebesatz von 450 v. H. ist maßvoller. Es ist sinnvoll, dass der Hebesatz für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer gleich ist. Auch die Gewerbesteuererhöhung wäre maßvoll. Die Steuererhöhung wäre so insgesamt sozial ausgeglichener.

 Jonas Christopher Höpken

Ratsherr Gruppe Die Linke/Piratenpartei

 

 

 

An                                                                                                                   15.03.2015                                                                                                                            

Oberbürgermeister

Rathaus

Markt 1.

26122 Oldenburg

 

Sehr geehrter Herr Krogmann,

 zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten beantragen wir den Tagesordnungspunkt                                                                    

 Ausbeutung rumänischer Arbeiter auf dem Oldenburger Schlachthof

 auf die Tagesordnung zu nehmen, nachdem die Dringlichkeit hierfür festgestellt worden ist.

 Hierzu beantragen wir: 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verfahren nach § 35 der Gewerbeordnung gegen die Fa. Schlachthof Oldenburg (GmbH & Co. KG ) Betriebs KG einzuleiten, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit vorliegen und die nach §35 Abs. 4 GewO zuständigen Behörden und die Handwerkskammer zu beteiligen.

 

An den                                                                                                          03.01.2015                                                                                                                            

Oberbürgermeister Herrn Krogmann

Markt 1

26122 Oldenburg                                                                    

 

Sehr geehrter Herr Krogmann,

 die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei beantragt zur Sitzung des Allgemeinausschusses am 26.01.2015 den Tagesordnungspunkt

 Gaspreissenkung bei der EWE

 zu behandeln.

 Dazu stellen wir den folgenden Antrag:

 Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich im Aufsichtsrat der EWE dafür einzusetzen, dass der Gaspreis für die Endverbraucher angesichts deutlich gefallener Preise für Rohöl und in dessen Folge gesunkener Einkaufspreise für Erdgas deutlich herabgesetzt wird.

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