Rathaus in Oldenburg

Presseerklärung  Oldenburg, 18.04.2019

Seit Jahrzehnten lässt der Eigentümer Marseille das Wallkino verkommen. Der Ort hat sich zu einem Schandfleck der Oldenburger Innenstadt entwickelt. Die Stadt muss sich das nicht gefallen lassen. Wir haben im Bau- und Planungsausschuss schon mehrfach auf die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten hingewiesen.

In § 30 Nds. Ddenkmalschutzgesetzes steht: „Eine Enteignung ist zulässig, soweit sie erforderlich ist, damit ein Kulturdenkmal in seinem Bestand oder Erscheinungsbild erhalten bleibt“ und in § § 177 des Baugesetzbuches steht: „Weist eine bauliche Anlage nach ihrer inneren oder äußeren Beschaffenheit Missstände oder Mängel auf, deren Beseitigung oder Behebung durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist, kann die Gemeinde die Beseitigung der Missstände durch ein Modernisierungsgebot und die Behebung der Mängel durch ein Instandsetzungsgebot anordnen.“

Das sind die „Instrumente“ , die man dem Eigentümer erst mal zeigen müsste. Und wenn das nicht hilft, müsste man sie natürlich auch benutzen.

Hans-Henning Adler

Fraktionsvorsitzender

 

Presseerklärung

Oldenburg, 08.04.2019

Wohnungsmarktbericht 2018 – energische Eingriffe in den Markt notwendig

Zweckentfremdungsgesetz für Oldenburg anwenden

Im Vorwort zum Wohnungsmarktbericht 2018 schreibt OB Krogmann über eine „dynamische Entwicklung“ und lobt die hohen Fertigstellungszahlen bei neuen Wohnungen.

Auf den ersten Blick scheint auch kein Grund zur Beunruhigung zu bestehen, wenn man auf Seite 9 den Anstieg der Wohnungsversorgungsquote konstatieren kann. Das Problem ist aber, dass hier alle neuen Wohnungen zusammengezählt werden, die teuren und die für breite Bevölkerungsschichten bezahlbaren.

Einen Hinweis auf das tatsächliche soziale Problem der Wohnungsversorgung kann man auf Seite 14 finden, wo nachzulesen ist, dass als Miete bei den kleinen Wohnungen in Neubauten 10 € pro Quadratmeter gefordert werden, und zwar im Mittel (Median), also in zahlreichen Fällen auch höher.

Wohnraum muss auch für untere und mittlere Einkommensschichten bezahlbar sein. Für diese Einkommensgruppen sind deshalb nach wie vor energische Eingriffe in das Marktgeschehen notwendig.

Einen ersten Schritt hatte der Rat auf seiner Sitzung am 25.02.19 getan, als die Verwaltung aufgefordert wurde zur Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums einen Plan vorzulegen stadteigene Grundstücke zu bebauen. Ein weiterer Schritt wäre es, jetzt das am 27.03.19 im Landtag beschlossene Gesetz über das Verbot von Zweckentfremdung von Wohnraum für Oldenburg anzuwenden, um Leerstände und die Spekulation mit Wohnraum zu bekämpfen.

 

Hans-Henning Adler

Fraktionsvorsitzender

 

 

 

 

 

Presseerklärung

Oldenburg, 07.03.2019

Das Ergebnis des Wettbewerbs um den Neubau des Stadtmuseums kann nicht befriedigen. Es wurde keine Synthese von Funktionalität und städtebaulicher Verträglichkeit gefunden. Der jetzt vorgestellte Klotz des Siegerentwurfs ist vornehmlich von dem Gedanken getragen, auf dem vorhandenen engen Raum so viel Ausstellungsfläche wie möglich unterzubringen. So entsteht ein Gebäude, das das Horst-Janssen-Museum förmlich erdrückt und mit seiner fensterlosen unstrukturierten Fassade und Mächtigkeit nicht in die Umgebung passt.

Eigentlich müsste der Wettbewerb neu ausgeschrieben werden. Wenn dies aber nicht durchsetzbar sein sollte, würde die Gruppe als möglichem Kompromiss dem Zweitpatzierten den Vorzug geben, weil das Gebäude in diesem Entwurf deutlich niedriger ist und das Horst-Janssen-Museum in der Nachbarschaft noch zur Geltung kommen lässt.

Hans-Henning Adler

Fraktions- und Gruppenvorsitzender

 

An den

Oberbürgermeister

der Stadt

Markt 1

10.03.2019

 

Sehr geehrte Herr Krogmann,

Zur nächsten Sitzung des Rates und zur nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses

stellen wir den folgenden Antrag:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, dem Rat zur Berufung als Beamtin/Beamten auf Zeit einen/einen Dezernentin/ Dezernenten vorzuschlagen, die/der vornehmlich für den Bereich Kultur zuständig ist.

Begründung:

Die Stadt Oldenburg hat gegenwärtig nur drei Dezernentinnen. Das entspricht nicht dem geltenden Stadtrecht.

In § 8 Abs. 1 der Hauptsatzung heißt es:

„Der Rat beruft vier leitende Beamtinnen oder Beamte als Stadträtin/Stadtrat in das Beamtenverhältnis auf Zeit.“

Der Bereich Kultur hatte in der Stadt schon mal Dezernenten, die dann auch für andere Bereiche wie Schule mitzuständig waren.

Presseerklärung Gruppe Die Linke/ Piratenpartei

 

Müllgebühren 2019 deutlich günstiger als 11 Jahre vorher Regionale Kooperation stärkt öffentliche Daseinsvorsorge

 

Der Eindruck, in der Stadt Oldenburg seien die Müllgebühren zu hoch (NWZ vom 11.12.2018) ist falsch und beruht auf einem unsachgemäßen Vergleich der Großstadt Oldenburg mit benachbarten Landkreisen.

 

Fakt ist: Die Anlieferungsgebühren in Neuenwege und die Abfuhrgebühren für Rest- und Biomüll sind 2019 deutlich günstiger als 11 Jahre vorher. Dies gibt es in fast keinem anderen Lebensbereich und wurde durch Verbesserungen wie zuletzt die Übernahme des Kompostwerkes in die öffentliche Hand erreicht.  Insgesamt wurden die Gebühren für die Entsorgungsanlagen in den letzten 10 Jahren sechs Mal gesenkt (2009, 2011, 2012, 2016, 2017, 2018) und liegen jetzt mit 118,60 €/Mg deutlich unter dem Wert von 2008 (150,00 €/Mg). Auch die Gebühren für die Restmüllabfuhr wurden in den letzten drei Jahren drei Mal gesenkt (2016, 2017 und 2018) und liegen mit 1,25€ Litergebühr ebenfalls deutlich unter dem Wert von 2008 (1,48€).

Unterkategorien

Hier erscheinen die Pressemitteilungen!

Anträge im  Stadtrat

Anträge bis 2016