Rathaus in Oldenburg

An  den Stadtbaurat

Technisches Rathaus Industriestr.

26121 Oldenburg                                                   11.02.2020

 

Sehr geehrter Herr Dr. Uhrhan,

zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen beantrage ich, den Tagesordnungspunkt

 

Maßnahmen der Stadt gegen die Zerstörung des Wallkinos durch Verfall

 

zu behandeln und stellen dazu folgenden Antrag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und in wie weit die Stadt als untere Denkmalschutzbehörde Maßnahmen gegen den zunehmenden Verfall des Wallkinos unternehmen kann, insbesondere

 

- den Eigentümer durch ein  Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB und §§ 23 und 25 Denkmalschutzgesetz zu verpflichten das Gebäude wieder in einen Zustand zu versetzen, der dem geschützten Denkmal entspricht,

 

- den Eigentümer nach § 30 des Denkmalschutzgesetzes zu enteignen, um das Denkmal in seinem Bestand und Erscheinungsbild zu erhalten

 

- gegen den Eigentümer nach § 34 Nds. Denkmalschutzgesetz Strafanzeige zu erstatten, was neben der Strafe auch zur Folge haben könnte , dass das Hausgrundstück nach  §34 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz eingezogen werden könnte.

Begründung:

30.01.2020

Sehr geehrte Frau Sachse,

für die nächste Sitzung des Sozialausschusses beantragen wir, den Tagesordnungspunkt „Grauer Wohnungsmarkt“ zu behandeln und stellen hierfür den folgenden Antrag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

Informationen über den „grauen Wohnungsmarkt“, wie er von der Diakonie Oldenburg beschrieben worden ist, zusammenzustellen und hierüber gegenüber dem Sozialausschuss zu berichten,und hierbei insbesondere die festgestellten Wohnverhältnisse auf ihre baurechtliche Zulässigkeit zu überprüfen, und weiter

zu überprüfen, ob die von Vermietern beanspruchten Mieten der Höhe nach den Grenzen des § 291 StGB und § 5 WStGB entsprechen und ggf. Straf- oder Ordnungswidrigkeitsanzeigen zu erstatten,

Im Rahmen des erbetenen Berichts soll auch geprüft werden, ob es nicht angezeigt ist, ein Informationsblatt für Mieter zu erstellen, die ein Mietverhältnis „zum vorübergehenden Gebrauch“ begründet haben, in dem sie über ihre Mieterrechte informiert werden,

Weiter wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob es nicht sinnvoll ist, selbst ein Wohngebäude auf städtischem Grundstück zu errichten oder in Erbpacht an einen gemeinnützigen Träger zu vergeben, um kurzfristige Mietverträge zu fairen Bedingungen anbieten zu können.

 

Begründung:

Presseerklärung:                                                                                                  07.01.20

OB Krogmann hat den neusten Wohnungsbaubericht der Stadt mit den Worten vorgestellt: „Anhand der Daten ist eine Verbesserung der Lage am Wohnungsmarkt ablesbar. Unsere aktive Wohnungsbaupolitik zahlt sich aus“. Mit solchen Worten werden die Fakten schön geredet.

 

Im Wohnungsbaubericht 2019 kann man nämlich nachlesen: Die Nettokaltmieten sind auch 2018 abermals angestiegen (S.14). Das Gleiche gilt für die Kaufpreise für Einfamilien- Doppel- und Reihenhäuser (S. 16) Die Zahl derer, die auf Wohngeld angewiesen sind, hat sich gegenüber dem Vorjahr erhöht (S.19). Die Zahl der vom Land geförderten Sozialwohnungen ist seit 2012 ständig rückläufig (S.20).

 

Es soll keinesfalls verkannt werden, dass insbesondere die Sozialquote, die in neuen Baugebieten eingeführt worden ist, diese Entwicklung abgeschwächt hat, eine grundlegende Wende zur Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen am Wohnungsmarkt ist aber noch nicht erreicht.

 

Hierzu müssen die bereits eingeleiteten Maßnahmen noch intensiver umgesetzt werden. Außerdem muss die Stadt eigene Grundstücke dafür verwenden, preiswerte Wohnungen zu bauen oder z.B. gemeinnützigen Trägern in Erbpacht zu überlassen. Erst wenn bezahlbare Mieten in der Größenordnung von 6 € pro qm auf dem Markt der Neuvermietungen in spürbarer Zahl in Erscheinung treten, kann eine dämpfende Wirkung auf das gesamte Mietniveau eintreten und eine Umkehr der Mietpreisentwicklung erreicht werden.


Hans-Henning Adler

Gruppenvorsitzender

 

„Hallo Fahrrad“-Aktion ist ein künstlich geschaffener Anlass

 

Die Gruppe Die Linke/Piratenpartei fordert die Oldenburger Stadtverwaltung auf, den beantragten verkaufsoffenen Sonntag am 29. März (vgl. NWZ vom 1.2.2020) nicht zu genehmigen. Die Aktion „Hallo Fahrrad“ als Begründung des Antrages für die Sonntagsöffnung ist eindeutig ein künstlich geschaffener Anlass, der eine Genehmigung nicht rechtfertigt. Dies ist nach der neuen Gesetzeslage nur dann der Fall, wenn der besondere Anlass auch ohne die Öffnung der Geschäfte stattfinden und zusätzliche Menschen in die Stadt ziehen würde - zum Beispiel beim Kramermarkt, der zahlreiche Menschen nach Oldenburg lockt, so dass der Wunsch nach einer Öffnung der Geschäfte dann zwar auch kritisch zu sehen, aber eher nachzuvollziehen ist. Bei „Hallo Fahrrad“ ist es genau umgekehrt: Diese Aktion soll nur stattfinden, um einen Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntag künstlich herbeizuführen. Dies unterläuft den Willen des Gesetzgebers; daher wäre eine Genehmigung durch die Stadtverwaltung rechtswidrig.

 

Politisch lehnen wir eine Ausweitung von Sonntagsarbeit generell ab. Durch das Grundgesetz ist der Sonntag als „Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ geschützt. Der Sonntag unterbricht den Alltag und schafft Raum für die Entfaltung des Menschen jenseits von Leistung und Konsum. Ausnahmen davon müssen gut begründet sein, zum Beispiel der zweifellos auch am Sonntag notwendige Dienst in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Reiner Kommerz dagegen sollte am Sonntag nicht gefördert werden. Wir bedauern die schrittweise Aufweichung des Sonntagsschutzes seit den 90er Jahren und begrüßen daher die grundgesetzlich gebotene Präzisierung der Bestimmungen durch den Landesgesetzgeber. Dies muss jetzt Konsequenzen auch für Oldenburg haben. So ist beispielsweise auch der Grünkohlsonntag am 1. November ein künstlich geschaffener Anlass, der mit der Oldenburger Grünkohlfahrts-Tradition nichts zu tun hat.

 

Jonas Christopher Höpken

Ratsherr Gruppe Die Linke/Piratenpartei

Presseerklärung: 31.12.19

Zur letzten Sitzung des Verkehrsausschusses hatte unsere Gruppe den Antrag gestellt , dass die Verwaltung die Umwidmung weiterer Straßen In Oldenburg als Fahrradvorrangstraßen prüfen soll. Nach und nach sollte in Oldenburg ein ganzes System von Fahrradvorrangstraßen ausgebildet werden.

 

Als Beispiele hatte die Gruppe die Straßen Ahlkenweg, und die Straßenzüge Staakenweg/Blücherstraße/Nettelbeckstraße, auch südlicher Teil der Ziegelhofstraße/ Röwekamp/ Mars-la-Tour-Straße/ Wardenburgstraße/ Rüthnigstraße sowie als weiteren Zweig auchEhnernstraße/ Hackenweg und schließlich Hochheiderweg/ Bogenstraße, Steubenbstraße, Lehmkuhlstraße genannt. Auch der Quellenweg würde in ein solches Netz von Fahrradvorrangstraßen passen.

 

Die Beschilderung an diesen Straßen wäre die gleiche wie an der Haareneschstraße oder am Haaarenufer, nämlich mit dem Verkehrszeichen 244.1 (Fahrradstraße) und dem Zusatzschild „frei für Autos und Krafträder“. Dies bedeutet, dass auf diesen Straßen nach wie vor Autos und Motorräder fahren dürfen, sie müssen nur gegenüber den Fahrrädern wegen deren Vorfahrtberechtigung besondere Rücksicht nehmen.

Die Verwaltungsvorschrift zur StVO sagt dazu: „Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies bald zu erwarten ist.”

 

Wir bezeichnen diese Straßen als „Fahrradvorrangstraßen“, weil hier auch Autos fahren dürfen. Auf reinen Fahrradstraßen (VZ 244.1 ohne Zusatzschild) dürfen nach der StVO nur Fahrräder fahren.Das System von Fahrradvorrangstraßen soll neben dem Ausbau und der Sanierung der Radwege ein weiterer Beitrag dafür sein, aus Gründen des Klimaschutzes den Radfahrverkehr attraktiver zu machen.

 

Hans-Henning Adler

Gruppenvorsitzender

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