Rathaus in Oldenburg

Presseerklärung: 29.08.19

 

Oberbürgermeister Krogmann vertritt die Meinung, dass die Stadt beim Lärmschutz etwas verlieren könne, wenn die Stadt gegen den Planfeststellungsbeschluss klage. Dieses Argument träfe aber nur dann zu, wenn von den über 10.000 Betroffenen kein einziger klagen würde. Erst dann würde sich dieses Problem (Spatz in der Hand oder Taube auf dem Dach) stellen. Es ist aber davon auszugehen, dass es neben der Stadt zahlreiche Betroffene geben wird, die ohnehin klagen. Sobald nur einer mit einer Anfechtungsklage erfolgreich ist, müsste die Bahn dann neu planen.

 

Für die Stadt stellt sich deshalb nur die Frage, ob sie diese Klagenden mit einer eigenen Anfechtungsklage politisch und juristisch unterstützen will. Darüber wird der Rat am 30.09.19 entscheiden.

 

Außerdem würde der bislang erreichte Lärmschutz überhaupt nicht in Frage gestellt werden können, wenn es gelingt die neu aufgestellte Prognose über die angeblich auf die Hälfte verringerten Zugzahlen erfolgreich zu erschüttern.

 

Hans-Henning Adler

Fraktionsvorsitzender

 

Presseerklärung                                                                                                      Oldenburg, 06.08.2019

 

Die verkehrliche Situation an den Bahnübergängen Am Stadtrand und ebenso an der Stedinger Straße ist schon jetzt unerträglich und wird sich an beiden Bahnübergängen noch verschlimmern, wenn der Jade-Weser-Port einmal so ausgelastet sein wird, wie er geplant wurde. Deshalb haben wir ja  eine Umgehungstrasse gefordert, auch um diese Probleme zu lösen. Wenn jetzt die SPD einen Vorstoß macht, Am Stadtrand einen Antrag zur Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz zu stellen, so ist das auf den ersten Blick nachvollziehbar. Der Vorstoß kommt aber zum falschen Zeitpunkt. Aktuell geht es nämlich darum, die Klage gegen den Plan der Bahn, den gesamten Bahnverkehr durch die Stadt zu leiten (PFA 1), vorzubereiten. Da die Klage keine aufschiebende Wirkung hat, wird sie mit einem Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz verbunden werden müssen. In diesem Eilverfahren wird dann das Bundesverwaltungsgericht  zeitnah eine erste Entscheidung treffen müssen, die uns dann voraussichtlich Anfang des Jahres 2020 vorliegen dürfte. Wenn wir dort verlieren, wäre es immer noch zeitig genug, geeignete Anträge für die genannten Bahnübergänge zu stellen. Anders ausgedrückt: Man sollte nicht den Plan B verfolgen, bevor noch nicht über den Plan A wenigstens vorläufig entschieden ist.   

Hans-Henning Adler

Fraktions- und Gruppenvorsitzender

An den Baudezernenten der Stadt Technisches Rathaus Industriestr. 26121 Oldenburg                                                                                             02.08.2019

Sehr geehrte Herr Dr. Uhrhan,

Für die nächste Sitzung des Bahnausschusses und die darauf folgenden Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Rates stelle ich für unsere Gruppe den folgenden Antrag:

 

Die Stadt Oldenburg wird den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes zum Planfeststellungsabschnitt 1 zum Ausbau der Eisenbahnbestandsstrecke mit einer Klage beim Bundesverwaltungsgericht anfechten und gleichzeitig einstweiligen Rechtsschutz beantragen, um zu verhindern, dass mit einem Beginn der Arbeiten an der Strecke vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor das Bundesverwaltungsgericht über die Klage der Stadt und sicherlich auch anderer Kläger entschieden hat.

 

Begründung:

 

Die für das Planfeststellungsverfahren 1 zum Ausbau der Eisenbahnbestandsstrecke in Oldenburg maßgebliche Vorschrift steht im § 18 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG). Danach muss eine solche Planungsentscheidung alle privaten und öffentlichen Belange gerecht „abwägen“.

 

Was das heißt, hat wiederholt das Bundesverwaltungsgericht definiert: „Dabei müssen auch sich ernsthaft anbietende Alternativlösungen bei der Zusammenstellung des abwägungserheblichen Materials berücksichtigt werden und mit der ihnen objektiv zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der von den möglichen Alternativen jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange Eingang finden“ - so zuletzt im Urteil v. 12.07.2018 - 7 B 15/17.

 

Dieser zwingend vorgeschriebenen Alternativenprüfung hat sich das Eisenbahnbundesamt beim jetzt bekannt gewordenen Planfeststellungsbeschluss mit zwei leicht durchschaubare Taschenspielertricks einfach entzogen.

 --- Pressemitteilung ---

06.08.2019

 Bahnübergang: CDU, Grüne und Linke/Piraten nie gegen Machbarkeitsstudie für Ofenerdiek

 

Eine Machbarkeitsstudie zur Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs Am Stadtrand in Ofenerdiek haben die Ratsfraktionen von CDU, Grünen und Linke/Piraten zu keiner Zeit abgelehnt. „Die anderslautende Behauptung der SPD ist falsch. Wir weisen sie daher eindeutig zurück“, reagierten die  Fraktionsvorsitzenden  Dr. Esther Niewerth-Baumann MdL, Olaf Klaukien (beide CDU), Sebastian Beer (Grüne) und Hans-Henning Adler (Linke/Piraten) auf einen Bericht der Oldenburger Nordwest-Zeitung an diesem Dienstag (6. August 2019). In dem Beitrag hatte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Margrit Conty behauptet, CDU und Grüne hätten im Jahr 2009 gegen eine Machbarkeitsstudie gestimmt und damit eine zeitnahe Lösung für den Verkehrsknotenpunkt in Ofenerdiek verhindert.

 

Mit dieser Aussage verdrehe die SPD die Tatsachen, kritisieren CDU, Grüne und Linke/Piraten. Die Fraktionen weisen darauf hin, dass vor zehn Jahren überhaupt keine Beschlüsse zum Bahnübergang gefasst worden seien. Vielmehr sei 2009 im Verkehrsausschuss lediglich über die Anträge von SPD und CDU beraten worden, ehe die Studie dann im Jahr 2011 einstimmig vom Verwaltungsausschuss in Auftrag gegeben wurde.

Presseerklärung Gruppe Die Linke/Piratenpartei im Rat der Stadt Oldenburg

 

Positives Klima in der Stadt nutzen, notwendige Ressourcen zur Verfügung zu stellen

 

Nachdem der mit großer Mehrheit getroffene Ratsbeschluss zur Aufnahme in Seenot geratener Flüchtlinge außer einem Brief des Oberbürgermeisters an die Bundeskanzlerin bisher offensichtlich keinerlei konkrete Folgen hat, unternimmt die Gruppe Die Linke/Piratenpartei einen neuen Anlauf, von Oldenburg aus konkrete Schritte zu gehen und greift dabei Forderungen der Initiative „Seebrücke Oldenburg“ auf. 

 

Der Rat der Stadt Oldenburg soll das Land Niedersachsen auffordern, ein eigenständiges humanitäres Aufnahmeprogramm für Geflüchtete einzuführen, um diesen einen legalen Aufenthalt zu ermöglichen. Dies ist nach §23 des Aufenthaltsgesetzes möglich. Dort steht: „Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.“ 

 

Die Stadt soll gegenüber des Landes- und der Bundesregierung noch einmal deutlich machen, dass sie zur Schaffung zusätzlicher Aufnahmeplätze für Geflüchtete bereit ist. 

 

 In Oldenburg besteht gegenüber in Seenot geratenen Geflüchteten ein überwiegend positives Klima; es gibt im öffentlichen Diskurs keine Dominanz flüchtlingsfeindlicher Positionen. Dieses sollte die Stadt nutzen, um gemeinsam mit anderen Städten Vorreiter für eine humane Aufnahme- und eine fortschrittliche Integrationspolitik zu sein. Die Stadt kann die notwendigen Ressourcen dafür zur Verfügung stellen.

 

 

Jonas Christopher Höpken

Ratsherr Die Linke.Oldenburg 

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