Rathaus in Oldenburg

Herrn Oberbürgermeister

Prof. Dr. Schwandner

Markt 1

  

Beschlussantrag Ratssitzung

  Sehr geehrter Herr Prof. Dr Schwandner

 Die Fraktion die Linke.Oldenburg beantragt die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

 Prüfung Leerstandsteuer

 auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am Montag den 09.Mai 2012.

 Zu diesem Tagesordnungspunkt stellt die Linke folgenden Beschlussantrag:

 Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob der jahrelange Leerstand von Wohnhäusern und Gebäuden in unserer Stadt zu einem steuerpflichtigen Tatbestand für die Eigentümer werden kann.

 Begründung:

 In Oldenburg stehen seit vielen Jahren wertvolle und dringend benötigte Häuser und Gebäude ungenutzt leer und verfallen. Dies geschieht mit Wissen und Wollen der Eigentümer, da sie die Häuser als Abschreibungsobjekte laufen lassen.

 Art. 14 Abs. 2 Grundgesetz aber lautet „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

 In Oldenburg besteht ein enormer Mangel an kostengünstigem Wohnraum. Dieser Wohnraummangel führt zu Mietsteigerungen. Dies belastet auch die Kommunen, da die Kosten der Unterkunft in die Höhe getrieben werden.

 Immer mehr Menschen finden keinen kostengünstigen Wohnraum in unserer Stadt. Steigende Mieten verdrängen Menschen mit geringem Einkommen aus Wohnbereichen, die bisher noch kostengünstig waren.

 Ein erheblicher Bedarf besteht bei günstigen 1-2 Zimmerwohnungen, für die wachsende Zahl von Studierenden, Menschen mit geringem Einkommen, die wachsende Zahl von älteren Menschen die lediglich über ein Grundeinkommen verfügen und für die Gruppe von Asylsuchenden.

 In Oldenburg ist insbesondere der Leerstand innerhalb des Wallrings nicht länger hinnehmbar, beispielsweise sei auf Gebäude wie das verrottende Wallkino oder am Theaterwall verwiesen.

 Um die Eigentümer zur Verantwortung zu ziehen, wollen wir als Handhabe eine „Leerstandssteuer“. Die Einnahmen kämen unserer Stadt zugute, um beispielsweise das von uns Linken seit vielen Jahren geforderte

kommunale Wohnbauförderungsprogramm zu finanzieren und anzuschieben, welches die wechselnden Haushaltsmehrheiten aus Grünen, SPD, FDP/WFO-Gruppe, sowie die Haushaltsmehrheit aus Grünen und CDU abgelehnt hatten.

 f.d. Fraktion

Christine Arndt

 

 

 

 

Herrn Oberbürgermeister

Prof. Dr. Schwandner

Markt 1                                                28.02.2012

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Schwandner,

 

Die Gruppe DIE LINKE / Piratenpartei beantragt zur Ratssitzung am 19.03.2012 folgenden Tagesordnungspunkt:

 Rat der Stadt Oldenburg auf der Internet-Kommunikationsplattform Abgeordnetenwatch.de

 auf die Tagesordnung zu nehmen.

 Zu diesem TOP stellt die Ratsgruppe DIE LINKE./Piratenpartei folgenden Beschlussantrag.

Die Verwaltung wird beauftragt alle nötigen Schritte einzuleiten,  den Rat der Stadt Oldenburg auf der Internet-Kommunikationsplattform Abgeordnetenwatch.de abzubilden und in die Kommunikationsstruktur integrieren zu lassen. 

Begründung:

Seit kurzem ist es auf der Internet-Kommunikationsplattform Abgeordnetenwatch.de möglich, neben den Bundes- und Landtagsabgeordneten sowie den Europaparlamentsabgeordneten auch die kommunalen MandatsträgerInnen abzubilden und von interessierten Bürgern und Bürgerinnen zu konkreten Themen befragen zu lassen. Bereits 23 Kommunen [1] sind hier vertreten und helfen so öffentlich einseh- und nachvollziehbar Kommunalpolitik verständlicher zu gestalten. 

Die Moderation von Abgeordnetenwatch.de veröffentlicht nur solche von Bürgern und Bürgerinnen eingereichte Fragen, die dem Moderations-Codex entsprechen.[2] Es werden weder Fragen zu Privatleben, Beleidigungen oder Massenanfragen zugelassen. Jede Mandatsträgerin und jeder Mandatsträger erhält Nachricht über sämtliche sie/ihn betreffende Vorgänge und kann entsprechend reagieren und auf Fragen antworten. 

Die Teilnahme an Abgeordnetenwatch.de bietet Bürgern und Bürgerinnen und Abgeordneten, durch ein höheres Maß an Informationen, eine Verbesserung in den Bereichen Beteiligung und Transparenz. Auch ist es eine moderne Kommunikationsmöglichkeit, um der parteipolitischen Verdrossenheit ein Stück weit entgegenzuwirken. Das System funktioniert bereits auf höheren Ebenen und trägt gleichermaßen dem Willen der Bürger und Bürgerinnen nach einfacher und verständlicher Information Rechnung, wie es auch den Abgeordneten eine Möglichkeit einräumt, ihre Entscheidungen öffentlich zu begründen. 

Zur Einführung müssen lediglich die Namen der Mandatsträger/Innen zusammen mit ihren E-Mail Adressen, die nicht veröffentlicht werden, ihrem Geburtsjahr und der Parteizugehörigkeit übermittelt werden. 

Quellen: 

- [1] Darstellung der bereits vertretenen Kommunen http://www.abgeordnetenwatch.de/kommunen-933-0.html 

- [2] Informationen zum Moderations-Codex http://www.abgeordnetenwatch.de/moderations_codex-766-0.html  

 

Mit freundlichen Grüßen 

Jan- Martin Meyer

Ratsgruppe DIE LINKE./Piratenpartei

 

 

Änderungsantrag                                  

 An den                                                                                                                            

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Schwandner

Markt 1

26122 Oldenburg                                                                    Oldenburg, 26.02.2012 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner, 

die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei beantragt zum Tagesordnungspunkt 12.3 

„Ratsresolution zur Abschaffung des Gutscheinsystems nach Asylbewerberleistungsgesetz“

 folgende Resolution zu verabschieden: 

  1. Der Rat der Stadt Oldenburg fordert den Minister des Inneren des Landes Niedersachsen auf, seine Weisung aufzuheben, wonach die Kommunen in Niedersachsen Grundleistungen nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht als Geldleistungen gewähren dürfen und den Kommunen somit zu erlauben selbst zu entscheiden, ob sie die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als Bargeld auszahlen oder Gutscheine ausgeben.
  2. Sollte der Innenminister bei seiner bisherigen Haltung verbleiben und auch die Stadt Oldenburg anweisen Gutscheine auszugeben, behält ich die Stadt die Möglichkeit offen, diese Gutscheine weisungsgemäß auszugeben, gleichzeitig bei der stadteigenen privatrechtlich organisierten Bäderbetriebsgesellschaft Oldenburg mbH die Möglichkeit einzuräumen, diese Gutscheine in Bargeld einzutauschen. 

Begründung:

Bereits auf der Ratssitzung am 19.12.2011 wurde im Rahmen der EinwohnerInnen-fragestunde der Punkt „Gutscheinsystem für Flüchtlinge in der Stadt Oldenburg“ im Rat der Stadt Oldenburg diskutiert. 

Die Auszahlung von Bargeld an Asylbewerberinnen und Asylbewerber ist mit dem Asylbewerberleistungsgesetz vereinbar. Das stellt auch das Sozialministerium des Landes Brandenburg fest, das die Praxis des Gutscheinsystems aufgegeben hat.

Das Gutscheinsystem ist für die Betroffenen in der Regel völlig ungeeignet, zu teuer und auch diskriminierend.

 Von besonderer Bedeutung bei der Fragestellung ist sicherlich auch das Urteil des BVerfGs

vom 09.02.10 zu den Hartz IV Regelsätzen, die aus der Menschenwürdegarantie des Art. 1

I GG hergeleitet werden. So hat das BVerG (vgl. Juris Rnr. 205) die Gewährung einer Regelleistung als Festbetrag (gem. SGB II) mit Blick auf die sich aus Art. 1 I GG ergebenden

Anforderungen damit gerechtfertigt, dass der Hilfebedürftige über dessen Verwendung im

Einzelfall selbst bestimmen kann.

Diese zur Rechtfertigung des Regelsatzes herangezogene und vorausgesetzte Möglichkeit,

dass der Hilfebedürftige sein individuelles Verbrauchsverhalten so gestalten könne, dass er

mit dem Festbetrag auskommt, um auch einen individuellen Ausgleich zwischen verschiedenen Bedarfspositionen erreichen zu können, ist jedoch bei der Gewährung von Wertgutscheinen für Asylbewerber gerade nicht gewährleistet, was mit Blick auf den gegenüber SGB II Hilfeempfängern reduzierten Regelsatz sich noch kritischer auswirkt.

 Auch vor dem Hintergrund der Verwaltungskosten die mit der Ausgabe und der Abrechnung verbunden sind, würde eine Abkehr vom Wertgutscheinsystem, grundsätzlich zu begrüßen sein. 

Der Innenmister von Niedersachsen sollte deshalb mit der im Antrag zu Ziff. 1 angesprochenen Remonstration aufgefordert werden, entgegenstehende Weisungen nicht auszusprechen bzw. nicht mehr aufrechtzuerhalten. 

Ziff. 1 des Antrages entspricht dem Einvernehmen des Sozialausschusses vom 24.1.2012 (vgl. Protokoll zu TOP 10.1 am Ende) 

Gegenüber der   Bäderbetriebsgesellschaft Oldenburg mbH hat der Innenminister kein Weisungsrecht. Sie ist eine Tochter der Stadt, deren Stammkapital zu 100 % von der Stadt gehalten wird. Weisungen können dieser Gesellschaft nur der Eigentümer erteilen und das ist die Stadt.  Der Stadtrat kann gegenüber den Vertretern in der Gesellschafterversammlung Anweisungen geben.  

 

Mit freundlichem Gruß 

Hans-Henning Adler

Stellvertr. Fraktionsvorsitzender

An Frau Stadträtin

Silke Meyn                                                                                        Oldenburg, 28.02.2012

Pferdemarkt 14

26105 Oldenburg

  

Nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen im März

 Sehr geehrte Frau Meyn,

 zum Tagesordnungspunkt

 Grundstück ehemalige Schule Ekkardstraße

 stellen wir folgenden Beschlussantrag:

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt das Grundstück an der Ekkardstr. 23 mit dem darauf stehenden alten Schulgebäude, an eine sich in Gründung befindende Stiftung für die Einrichtung eines Verschenkmarktes zum Bodenrichtwertpreis von 140 €/ m² (laut Katasteramt) zu verkaufen.

Die Verwaltung bereitet eine Kaufvertrag für das 655 m² große Grundstück vor, der mit der Stiftung, abgeschlossen wird.

 Begründung:

Da der jetzige Verschenkmarkt an seinem Ort keine Zukunft hat, ist ein Vorschlag zur dauerhaften Sicherung des Marktes bei der Stadtverwaltung und den Fraktionen (siehe Anlage) eingegangen bezüglich des Grundstücks Ekkardstr. Herr Kühnrich und Frau Lechleitner bitten die Fraktionen um Unterstützung ihres Vorhabens.

 Mit freundlichem Gruß

 Christine Arndt

An den                                                                                                                            

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Schwandner

Markt 1

26122 Oldenburg                                                                   Oldenburg, 22.02.2012

  

Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner, 

die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei beantragt zum Tagesordnungspunkt 

„Gutscheinpraxis in der Stadt Oldenburg“ 

folgenden Antrag aufzunehmen. 

Antrag:
Zur kurzfristigen und unbürokratischen Lösung der Probleme, die mit der Einlösung der Wertgutscheine nach Asylbewerberleistungsgesetz verbunden sind, wird die Verwaltung beauftragt auch das Oldenburger Gutscheinbündnis als einreichende/ abrechnende Stelle für die Gutscheine anzuerkennen (analog der Gutscheineinreichung aus dem teilnehmenden Oldenburger Einzelhandel) 

Begründung:
Immer wieder werden praktische Probleme beim Einkauf mit Gutscheinen bekannt. Einige Geschäfte erkennen Gutscheine nicht als Zahlungsmittel an, Wechselgeld wird nicht ausgezahlt, Medikamente und Kleidung können nicht gekauft werden. Solange das Gutscheinsystem besteht und die Barzahlung noch nicht erreicht ist, soll mit diesem Vorschlag eine Vereinfachung zur Einlösung der Gutscheine erreicht werden.

 Mit freundlichem Gruß 

Christine Arndt

 

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