Rathaus in Oldenburg

 

An Frau Stadträtin

Silke Meyn                                                                                   Oldenburg, 29.12.2011

Pferdemarkt 14

26105 Oldenburg

 

Nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen

 Sehr geehrte Frau Meyn,

 die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei beantragt zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen den Tagesordnungspunkt

 Autofreier Sonntag 2012

 als Dringlichkeitsantrag aufzunehmen.

 Wir bitten die Verwaltung die Frage zu beantworten welche finanziellen Belastungen entstehen würden, wenn der Vertrag mit der Firma ecco, die mit der Projektplanung beauftragt ist, gekündigt werden würde und die Stadt aus dem Projekt plant auszusteigen?

 Zu der Ausschusssitzung bitten wir Herrn Dr. Klostermann einzuladen, um aus dem Arbeitskreis zu berichten.

 Begründung folgt mündlich. 

Mit freundlichem Gruß

 Christine Arndt

 

16.12.11

 An den

Oberbürgermeister

Prof. Dr. Schwandner

Markt 1

 

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner 

Zum Tagesordnungspunkt 10.1 der Ratssitzung am 19.12.11:  Änderung der Satzung der Stadt Oldenburg über die Unterbringung von Obdachlosen in Einrichtungen der Stadt Oldenburg.  

 Zum Satzungsentwurf stellt die Gruppe DIE LINKE. / Piratenpartei folgenden Änderungsantrag:

 zu § 1 Absatz 2 : 

Die Belegung einer Obdachlosenunterkunft mit einer Einzelperson kommt in begründeten (z.B. medizinischen) Ausnahmefällen für drei bis sechs Monate in Betracht.

 Begründung:

 erfolgt mündlich

  

Christine Arndt

 

16.12.11

An den Oberbürgermeister

Prof. Dr. Schwandner

Markt 1 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner 

Zum dem von uns beantragten Tagesordnungspunkt 14.3 der Ratssitzung am 19.12.11

 Autofreier Sonntag,  

stellt die Fraktion DIE LINKE. / Piratenpartei folgenden Beschlussantrag:

 Der Rat möge beschließen 

Die Stadt Oldenburg steigt aus der Planung des Autofreien Sonntags am 20.05.2012 aus und wird diesen nicht durchführen.

Die Ergebnisse und Anregungen der Projektgruppe fließen in den Strategieplan Verkehr und Mobilität mit ein.

 Begründung:

erfolgt mündlich

 

Christine Arndt

 

16.12.11

Herrn

Oberbürgermeister

Prof. Dr. Schwandner

Markt 1

  

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner, 

zum Tagesordnungspunkt 13.1 der Ratssitzung am 19.12.11:

Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) zur Änderung der Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

 Ich bitte um Unterstützung unseres Änderungsantrages:

 Die Steuer ist auf Antrag auf die Hälfte zu ermäßigen

 

  1. unverändert - bleibt wie in der Verwaltungsvorlage 

2.für das Halten von einem Hund ausschließlich durch Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern nach SGB II bzw. SGB XII und einkommensmäßig gleichstehende Personen.

Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern nach SGB II bzw. SGB XII und einkommensmäßig gleichstehenden Personen kann auf Antrag in begründeten Einzelfällen die hälftige Reduzierung der Hundesteuer bei dem Halten weiterer Hunde gewährt werden.

Begründung:

 erfolgt mündlich

 Christine Arndt

 

An den                                                                                                                            

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Schwandner

Markt 1

26122 Oldenburg                                                                     Oldenburg, den 05.12.2011 

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner, 

die Fraktion Die Linke. Oldenburg beantragt zur Ratssitzung am 19.12.2011 den Tagesordnungspunkt

 Resolution 

Verurteilung des neonazistischen Terrors und der Schändung des jüdischen Friedhofs in Oldenburg

 aufzunehmen.

 Rechtsradikale Terroristen des sogenannten "Nationalsozialistischen Untergrunds" haben offensichtlich über 10 Jahre lang in Deutschland unerkannt schwerste Verbrechen verübt, darunter eine Reihe kaltblütiger Morde, Sprengstoffanschläge und schwere Raubüberfälle. Sie töteten gezielt Mitbürger mit Migrationshintergrund und eine junge Polizistin. Dutzende weitere Menschen wurden teils lebensbedrohlich verletzt. Das Umfeld der Terroristen hatte offensichtlich Verbindungen auch in Niedersachsen.

 In Oldenburg wurde erst kürzlich der jüdische Friedhof durch Farbschmierereien geschändet und ein hierzu ermittelnder Polizeibeamter körperlich verletzt.

 Der Stadtrat verurteilt mit tiefster Empörung die menschenverachtenden Verbrechen der Gruppe "Nationalsozialistischer Untergrund". Er nimmt Anteil am Leid der Opfer und dem Leid ihrer Familien. Sie müssen nun die volle gesellschaftliche Solidarität erhalten und können die vollständige politische und juristische Aufklärung aller Hintergründe, sowie eine Verurteilung der Täter und Unterstützer dieses rechten Terrors zu Recht erwarten. Die Schändung des jüdischen Friedhofs in Oldenburg erfüllt den Stadtrat mit Abscheu.

 Das Stadtrat bekräftigt, was er am 26.2.2007 in einer Resolution anlässlich eines damals in Oldenburg geplanten NPD-Parteitages festgestellt hatte: An der Entschlossenheit aller Oldenburger für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und gegen rechtsextremistische Gesinnung einzutreten, darf es keinen Zweifel geben.

 Der Stadtrat fordert,

 -     dass die Sicherheitsbehörden das auch in Niedersachsen tätige Umfeld der neonazistischen Terrorbande und den Oldenburger Anschlag vollständig und vorbehaltlos aufklären, um der Strafjustiz die Möglichkeit zu geben angemessen zu reagieren.

 -     die politische Aufklärungsarbeit und die länderübergreifende Zusammenarbeit beim Kampf gegen Neonazismus, Antisemitismus und Rassismus zu verstärken;

 -     dass der Verfassungsschutz keine V-Leute unterhält und die Zusammenarbeit aufkündigt, um den Weg für ein erfolgreiches Verbotsverfahren frei zu machen.

 -     ein neues NPD-Verbotsverfahren zu initiieren 

  Begründung: 

Der neonazistischen Terrorserie muss ein klares und unmissverständliches Signal durch gewählte politische Gremien entgegengesetzt werden. Zugleich ist es höchste Zeit, dass dem Kampf gegen Neonazismus, Antisemitismus und Rassismus ein höheres Gewicht eingeräumt wird. Ein Blick in die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2010 genügt, um festzustellen, dass es in Niedersachsen einen strukturell verankerten Neonazismus gibt. Mit 1391 im Jahr 2010, verübten neonazistischen Straftaten bilden diese den Löwenanteil bei der sogenannten politisch motivierten Kriminalität.

 Weitere Begründung erfolgt mündlich. 

Mit freundlichem Gruß 

Hans-Henning Adler

 

 

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