Rathaus in Oldenburg

An Frau Stadträtin

Silke Meyn                                                                               Oldenburg, 18.11.2011

Pferdemarkt 14

26105 Oldenburg

  

Nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen

 Sehr geehrte Frau Meyn,

laut Beschlussfassung in der Ratssitzung vom 26.09.2011 wurde der Beschlussvorschlag unter TOP 12.6 in den Haushalts- und Finanzausschuss verwiesen. Begründung hierfür war eine deutlichere Differenzierung des Beschlusstextes. Darum bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes:

 Übertragungsvermerk für freiwillige Leistungen

 und konkretisieren den Beschlusstext folgendermaßen:

 Beschlussantrag:

Die Verwaltung weist die Einrichtungen, die Zuschüsse an Dritte aus den Teilhaushalten 1 – 11 erhalten und diese noch nicht vollständig abgerufen haben, auf die Möglichkeit hin, dass sie einen Übertragungsvermerk beantragen können.

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen der Stadt Oldenburg beschließt, den beantragenden Einrichtungen die nicht ausgeschöpften Mittel im Rahmen der freiwilligen Leistungen aus dem Jahr 2011 auf das Jahr 2012 zu übertragen.

Nicht ausgeschöpfte Mittel für den Oldenburg-Pass, das Frauennachttaxi und den Schulmaterialienfonds erhalten einen Übertragungsvermerk für das Haushaltsjahr 2012.

 Zur Vorbereitung legt die Verwaltung für die Dezembersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses eine Liste der Institutionen vor, die für das Jahr 2011 Zuschüsse im Rahmen der Zuweisungen an Dritte beantragt und diese noch nicht zu 100% abgerufen haben.

 Begründung:

In den vergangenen Jahren wurden verschiedene freiwillige Leistungen aufgrund der spät im Jahr erfolgten Haushaltsgenehmigungen nur zum Teil dem vorgesehenen Zweck zugeführt. Um nur ein Beispiel aus der gesamten Palette herauszugreifen: die Mittel, mit denen der Oldenburg-Pass zusätzlich um 50.000,00 € aufgestockt wurde und mit denen finanzschwache Oldenburger Bürgerinnen und Bürger bei vielerlei Freizeitaktivitäten Unterstützung fanden, konnten durch die späten Haushaltsgenehmigungen nur für einen Teil des Jahres beplant werden. So vergingen die Anfangsmonate eines Jahres regelmäßig ohne dass den Oldenburgerinnen und Oldenburgern ein Nutzen aus dieser freiwilligen Leistung erwuchs. Das jedoch war und ist nicht der Sinn dieser Leistungen. Neben dem genannten Beispiel stehen auch die freiwilligen Leistungen für das Frauennachttaxi, den Schulmaterialienfonds, die Unterstützungen für Projekte und Initiativen u. v. a. m.

 Die Haushaltsgenehmigung erfolgte unter Berücksichtigung der Summe aller freiwilligen Leistungen, eine über das Haushaltssicherungskonzept hinausgehende Minderung war nicht vorgesehen und war politisch nicht gewollt. Darum meinen wir, dass die für den Haushalt 2011 beplanten freiwilligen Leistungen auch vollständig und dem politischen Willen entsprechend, den Oldenburgerinnen und Oldenburgern zu Gute kommen sollen. Insbesondere, weil man davon ausgehen kann, dass auch der neue Rat die ersten 2 oder 3 Monate in 2012 für die Verhandlungen und die Verabschiedung des Haushalts benötigen wird.

 

Mit freundlichem Gruß 

Christine Arndt