Presse in Oldenburg

Stadtverwaltung sollte sich für Gleichbehandlung einsetzen

 

Dass Geflüchtete aus der Ukraine voraussichtlich künftig nicht mehr Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem SGB II bekommen (vgl. NWZ vom 18.05.22), ist zu begrüßen; kontraproduktiv ist aber, dass dies nicht für alle Geflüchtete gilt. Durch die Schaffung von zwei Klassen Geflüchteter mit unterschiedlichen finanziellen Ansprüchen  besteht die Gefahr, Spaltung und Missgunst zu schüren. Sachlich ist das in keiner Weise gerechtfertigt, denn die Not von Geflüchteten zB aus anderen Kriegsgebieten ist nicht generell geringer als bei denen aus der Ukraine.  Auch die Beratungs- und Förderangebote sollten daher für alle Geflüchteten gleich sein.

 

Sachgerecht wäre es, allen Geflüchteten Leistungen nach dem SGB II zu gewähren, da dies eigentlich sowieso nur das Existenzminimum abdeckt. Anstatt die voraussichtliche unterschiedliche Behandlung von Geflüchteten zu begrüßen, sollte die Verwaltung sich im eigenen Interesse für eine Gleichbehandlung einsetzen.

 

Jonas Christopher Höpken

Mitglied im Ausschuss für Integration und Migration