Presse in Oldenburg

Linke/Piraten: Absenkung der Mietobergrenzen kommt nicht in Frage,  Gutachten berücksichtigt nicht reales Wohnungsangebot in Oldenburg

Eine Absenkung der Mietobergrenzen für ALG-II-Empfänger in Oldenburg kommt für die Gruppe Die Linke/Piratenpartei nicht in Frage. Wir teilen die Kritik der ALSO an dem „ Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkünfte“ der Firma A&K (vgl. NWZ vom 9.2.18). Die Stadt darf sich dieses Konzept nicht zu eigen machen.

Das Gutachen legt seiner Argumentation falsche rechtliche Maßstäbe zugrunde, basiert auf einer unzureichenden Datenbasis und arbeitet mit nicht nachvollziehbaren und nur selektiv herangezogenen Zahlen. Die Gutachter haben es sich zu einfach gemacht. Sie haben weitgehend Textbausteine aus Gutachten für andere Städte verwendet, ohne die spezifische Situation für Oldenburg zu berücksichtigen. In dem Gutachten wird nicht, wie es für eine seriöse Argumentation nötig gewesen wäre, das real in Oldenburg vorhandene Wohnungsangebot herangezogen, sondern argumentiert wird mit den Bestands- und Neuvertragsmieten der letzten neun Monate.

Dabei berücksichtigt das Gutachten überhaupt nicht das völlig unzureichende reale Wohnungsangebot in Oldenburg. De facto würde das dazu führen, dass Hartz-IV-Empfänger, die eine neue Wohnung suchen, größtenteils keine finden würden, die den von den Gutachtern vorgeschlagenen Mietobergrenzen entspricht und damit einen erheblichen Teil der Miete dazuzahlen müssten. Dies würde eine erhebliche, nicht zumutbare Kürzung ihrer Leistungen bedeuten. Dies wäre aus unserer Sicht inakzeptabel. Dieses Gutachten kann daher nicht Grundlage für eine Entscheidung über eine Änderung der  MIetobergrenzen sein. Sollte  die Verwaltung dies versuchen, werden wir uns mit aller Macht dagegen wehren.

Jonas Christopher Höpken

Ratsherr Gruppe Die Linke/Piratenpartei