Rathaus in Oldenburg

16.12.11

Herrn

Oberbürgermeister

Prof. Dr. Schwandner

Markt 1

  

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner, 

zum Tagesordnungspunkt 13.1 der Ratssitzung am 19.12.11:

Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) zur Änderung der Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

 Ich bitte um Unterstützung unseres Änderungsantrages:

 Die Steuer ist auf Antrag auf die Hälfte zu ermäßigen

 

  1. unverändert - bleibt wie in der Verwaltungsvorlage 

2.für das Halten von einem Hund ausschließlich durch Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern nach SGB II bzw. SGB XII und einkommensmäßig gleichstehende Personen.

Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern nach SGB II bzw. SGB XII und einkommensmäßig gleichstehenden Personen kann auf Antrag in begründeten Einzelfällen die hälftige Reduzierung der Hundesteuer bei dem Halten weiterer Hunde gewährt werden.

Begründung:

 erfolgt mündlich

 Christine Arndt