An den 29.03.2016
Oberbürgermeister
Markt 1
26122 Oldenburg
Sehr geehrter Herr Krogmann,
zum Tagesordnungspunkt 5 - Klävemann Stiftung - der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 6.4.16
stellen wir den folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Statut zur Mietermitbestimmung für den Bereich der Klävemann-Stifung auszuarbeiten, welche neben der gesondert zu beschließenden und von der Stifungsaufsicht zu genehmigenden Satzung als eigene den Vermieter selbst bindenende Rechtsvorschrift geschaffen wird, die unabhängig vom Stiftungszweck besteht und folgende Regelungen enthalten soll:
Der Mieterbeirat wird auf einer Vollversammlung aller Mieter der Klävemann-Stiftung für zwei Jahre gewählt. Er wählt aus seiner Mitte eine/einen Vorsitzende(n), die/der den Mieterbeirat nach außen vertritt.
Der Mieterbeirat führt jährlich eine Mietervollversammlung durch.
Der Miterbeirat hat die Aufgabe, die Interessen der Mieter gegenüber dem Vermieter zu vertreten, insbesondere Wünsche und Anregungen aus der Mieterschaft gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Er arbeitet ehrenamtlich.
Vor jeder Kündigung eines Mietverhältnisses ist der Mieterbeirat anzuhören. Das gleiche gilt, wenn beabsichtigt ist von Mietern bewohnte Gebäude zu verkaufen, die Mieten nicht nur im Einzelfall zu erhöhen oder andere grundlegende Umgestaltungen der Häuser oder der bestehenden Mietverhältnisse der Klävemann-Stiftung durchzuführen.
Begründung erfolgt mündlich
Mit freundlichem Gruß
Jonas Christopher Höpken