Rathaus in Oldenburg

An                                                                                                                            

Frau Erste Stadträtin

Silke Meyn

Pferdemarkt 14

26121 Oldenburg                                                                      28.06.2015

 

Änderungsanträge zur Satzung der Klävemannstiftung

Sehr geehrte Frau Meyn,

die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei beantragt zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen zu dem Tagesordnungspunkt 5 Satzung der Klävemann-Stiftung die folgenden Änderungsanträge:

  1. Am Ende der Präambel soll der folgende Satz eingefügt werden:

Bei Umbauten und Neubauten soll der spezifische städtebauliche Charakter der verschiedenen Siedlungen als Ensemble und der Denkmalsschutz der einzelnen Gebäude erhalten bleiben. Vorhandene Gärten der Wohnungen sind zu erhalten. Bei Neubauten ist der Stifterwille zu berücksichtigen kein „kasernenartiges Wohnen“ entstehen zu lassen.

  1. In § 2 wird der Satz „Vorrangig sollen Personen unterstützt werden, die ihren Bedarf durch die Erzielung ihres eigenen Einkommens decken.“ gestrichen.

 Am Ende von § 2 1.Absatz wird eingefügt: „Soweit Neubauten errichtet werden, dürfen diese nicht mehr als vier Wohneinheiten pro Gebäude enthalten.“

 Daran anschließend wird der Satz angehängt: „Neubauten sind so zu planen, dass den Mietern ein den aktuellen Wohnbedürfnissen angemessene Gartenfläche zur Verfügung steht.“

 In § 3 wird folgender Absatz (4) angefügt: „Bevor ein Grundstück aus dem Bestand der Stiftung verkauft wird, ist es den jeweiligen Mietern oder einer Vereinigung von Mietern, die in dem jeweiligen Haus wohnen, zum Kauf zu marktüblichen Konditionen anzubieten.“

 In § 4 wird nach dem zweiten Satz eingefügt: „Die Verwaltung der Stadt benennt eine hauptverantwortliche Person und eine Person für den Fall der Stellvertretung, die als Ansprechpartner für die Mieterinnen und Mieter der Stiftung zur Verfügung stehen.“.

 Nach § 4 wird ein neuer § 5a eingefügt, der mit „Kuratorium“ überschrieben ist und folgenden Wortlaut hat:

  1. Das Kuratorium besteht aus 11 Mitgliedern. 7 Mitglieder werden von den Gruppen/Fraktionen des Rates der Stadt Oldenburg entsprechend ihrer Stärke für die Dauer einer Ratsperiode entsandt. 3 Mitglieder benennt der Mieterbeirat der Klävemannstiftung, ein weiteres Mitglied wird von der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadtverwaltung gestellt.
  2. Das Kuratorium berät, unterstützt und überwacht die mit der Verwaltung der Stiftung betrauten Personen der Stadtverwaltung. Es beschließt über strategische Fragen der Geschäftspolitik und ist berechtigt allgemeine Richtlinien für die Verwaltung der Stiftung zu erlassen, soweit nicht eine Zuständigkeit des Rates der Stadt besteht oder der Rat der Stadt sich die Entscheidung über strategische Fragen oder Richtlinien an sich gezogen hat.
  3. Das Kuratorium tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. Auf Antrag von drei oder mehr Mitgliedern tritt es zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen. Es wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, die oder der auch die Aufgabe hat zu den jeweiligen Sitzungen mit einer Frist von zwei Wochen einzuladen. Das Kuratorium kann sich eine Geschäftsordnung geben.  
  1. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt, der die Überschrift trägt: „Satzungsänderungen“ und folgenden Wortlaut hat:
  2. Über Satzungsänderungen entscheidet der Rat der Stadt mit einfacher Mehrheit. Vorher ist das Kuratorium anzuhören.

Begründung: Die Änderungsanträge berücksichtigen stärker als der vorliegende Entwurf den ursprünglichen Willen der Stifter. Sie sind nach Anhörung des Mieterbeirates und der Mieterinitiative geschrieben worden, deren Vorschläge hier eingearbeitet wurden. Der Antrag zu Ziff. 2 mag sich vom ursprünglichen Stifterwille entfernen, ist aber geboten, weil die vorliegende Regelung eine Diskriminierung Nichterwerbstätiger bei der Wohnungsvergabe darstellt. Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention verbietet  jegliche Diskriminierung  wegen der „sozialen Herkunft“. Die Bildung des Kuratoriums  wird in Anlehnung an vergleichbare Stiftungssatzungen vorgeschlagen.

Mit freundlichem Gruß
Hans-Henning Adler, Fraktionsvorsitzender