Rathaus in Oldenburg

Antrag vom: 13.03.2017

An den Oberbürgermeister der Stadt
Markt 1
26122 Oldenburg

Sehr geehrte Herr Krogmann,

die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei beantragt zur Sitzung des Rates am 27.03.17 den Tagesordnungspunkt Bürokratische Hindernisse beim Familiennachzug anerkannter Flüchtlinge zu behandeln. Dazu stellen wir den Antrag, die folgende Resolution zu beschließen:

Resolution
Die Niedersächsische Landesregierung wird aufgefordert, das Verfahren des Familiennachzugs bei anerkannten Flüchtlingen zu beschleunigen und bürokratische Hindernisse abzubauen. Soweit Dokumentenüberprüfungen durch das Landeskriminalamt erforderlich sind, sollte dafür ausreichend Personal eingestellt werden, um eine zeitnahe und familienfreundliche Sachbearbeitung sicherzustellen.

Begründung:
Bei vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannten Flüchtlingen wird gegenwärtig in Niedersachsen der Familiennachzug, auf den ein gesetzlicher Anspruch besteht, mit bürokratischen Hindernissen erschwert und damit zeitlich in einem unvertretbarem Ausmaß behindert.

Nach Art. 6 des Grundgesetzes stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates. Mit dieser Grundrechtsgarantie ist es unvereinbar, wenn Familienzusammenführungen mit Wartezeiten von neun Monaten verbunden sind. So verhält es sich aber gegenwärtig in Niedersachsen.

So wird z.B. von den Angehörigen irakischer Flüchtlinge, die anerkannt sind, gegenwärtig aufgrund eines Erlasses des Nds. Innenministeriums verlangt, dass alle Personaldokumente und Heiratsurkunden beim Landeskriminalamt auf ihre Echtheit überprüft werden. Die dort für die Dokumentenüberprüfung zuständige Abteilung ist aber gegenwärtig derart unterbesetzt, dass Ehefrauen auf ihren Ehemann und Kinder auf ihren Papa bis zu neun Monate lang in Flüchtlingslagern im Nordirak, der Türkei oder im Libanon warten müssen, bevor sie nach Deutschland einreisen können.

Die Ausländerbehörde der Stadt hat wegen dieser Situation den betroffenen Familien schon geschrieben, dass sie 9 Monate warten müssen und „von Sachstandsanfragen absehen “ sollen. Diese Behördenpraxis widerspricht auch dem Ziel, hier anerkannte Flüchtlinge in die deutschen Lebensverhältniss zu integrieren. Eine solche Integration kann nicht gelingen, wenn anerkannte Flüchtlinge auf diese Weise von ihren Ehepartnern und Kindern getrennt werden.

Mit freundlichem Gruß

Hans-Henning Adler

Fraktionsvorsitzender