Rathaus in Oldenburg

 

Sehr geehrter Herr Krogmann,

 

für die Ratssitzung und den VA am 27.06.22 stellen wir zum Punkt Ö 9.5 Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates den folgenden Änderungsantrag:

 

Die Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates Oldenburg wird in Punkt 8 Satz 1 wie folgt neu gefasst:

 

  1. Öffentlichkeit der Beiratssitzung

Die Sitzungen des Beirats sind öffentlich. Die Öffentlichkeit kann durch Beschluss  des Beirats ausgeschlossen werden. Hierbei gilt § 64 Abs. 1 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes entsprechend.

 

Die Sätze 2 und 3 von Punkt 8 bleiben unverändert.

 

Begründung:

Ratssitzungen und Ausschusssitzungen sind grundsätzlich öffentlich, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern. Diese Regel nach § 64 Nds. Kommunalverfassungsgesetz sollte auch für den Gestaltungsbeirat gelten.

Die vorliegende Fassung schafft eine Öffentlichkeit erster und zweiter Klasse (Bürgervereine und Presse) schließt aber Normalbürger generell aus. Gerade Gestaltungsfragen besonderer Bauvorhaben sind aber von allgemeinem Interesse für die Allgemeinheit.

 

Weitere Begründung erfolgt öffentlich.

 

Mit freundlichen Grüßen                                       Holger Onken, Gruppenvorsitzender